Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Also das Hooligan-Problem gerät ja langsam echt außer Kontrolle. Höchste Zeit für die Vorratsdatenspeicherung. Unseren Behörden sind ja geradezu die Hände gebunden in solchen Fällen!
Update:
Der Bosbach hat sie gerade im Interview auf N-TV gefordert bzw. die "Mindestspeicherfrist".
Gemeint sind (nein, wirklich!) die Kleinen Anfragen, mit denen die Linkspartei seit vielen Jahren als praktisch einzigem ihnen verbleibenden Instrument Aufklärung und Kontrolle der jeweiligen Regierung betreibt. Was die Herren Spezialexperten beim Focus allerdings mangels Demokratie in Bayern nicht verstanden haben: Die Kleinen Anfragen sowie ihre Antworten sind selbstverständlich öffentlich einsehbar, da muss niemand irgendwas an irgendwen weitergeben, das ist alles auf dem Webserver des Bundestags abrufbar.
Der Focus ist ja noch nie durch seine journalistische Integrität aufgefallen, aber das ist selbst für Focus-Verhältnisse bemerkenswert dämlich.
Ich kann mich da nur Heise anschließen:
Ohne dass der Focus Namen nennt oder gar Beispiele, welche Geheiminformationen weitergereicht wurden, wird deutlich, dass Telepolis und Netzpolitik gemeint sind. Auch heise online nutzt Informationen aus Kleinen Anfragen, etwa in der Aufklärung über die Drohnenpolitik der Bundesregierung, über den Umfang der Softwareentwicklung für Trojaner und andere Überwachungskomponenten oder jüngst über den Angriffen auf das Schengen-Informationssystem. Selbst das Magazin Focus berichtet nicht selten unter Berufung auf Antworten auf Kleine Anfragen.Ich zitiere auch immer wieder gerne aus Kleinen Anfragen der Linken, weil die schlicht die einzigen sind, die da überhaupt mal Licht in den Nebel zu bringen versuchen.
Glaubt ihr nicht? Schaut selbst!
Die Bundesrepublik könne „jemanden aufnehmen, der politisch verfolgt ist, nicht jemanden, der wegen Straftaten gesucht wird“, sagte Bosbach am Dienstag im Bayerischen Rundfunk. Snowden werde „ja nicht verfolgt, weil er der Opposition in den USA angehört oder aus rassischen oder religiösen Gründen, sondern weil die USA ihm Rechtsbruch vorwerfen“.Und hier ist, was Friedrich sagt: Asyl geht nicht, weil er das nur in Deutschland beantragen kann, und:
Geprüft wurde, ob eine Aufnahme aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen möglich sei. Auch dazu hatte sich Friedrich skeptisch geäußert, da die USA ein Rechtsstaat seien.Einziger Lichtblick:
Nach Kremlangaben wird Russland ihn aber weiter nicht ausliefern, weil in den USA die Todesstrafe verhängt werde.Oh und die Umfrage, ob man ihm Asyl gewähren sollte, steht bei 80% für Asyl.
Oh übrigens, nachdem sich schon die "die Chinesen hacken immer alles"-Geschichte ins Gegenteil umgekehrt hat, weil wir jetzt wissen, dass in Wirklichkeit die Amis immer alles hacken, hat Google mal ihre Malware-Statistik veröffentlicht, und siehe da, auch die ganze Malware wird in den USA gehostet, nicht in China. Na sowas.
Ich sage euch, wenn sich mal jemand anschaut, welches Land schlimmer die Umwelt verpestet, China oder die USA, dann gibt es die nächste "Überraschung".
Update: Jemand kommentierte hier gerade die interessante Sichtweise, dass man Terroranschläge ja macht, um von möglichst vielen Menschen gesehen zu werden. Insofern spielt Videoüberwachung den Terroristen noch in die Hände, weil dann ja gesichert ist, dass es Videos von dem Anschlag gibt, und die Nachrichten später tolle Bilder haben, um Terrorismus weiter glorifizieren zu können. Das sorgt dann auch gleich für den nächsten Terror-Trittbrettfahrer.
"Am besten hätte man Sie abschieben sollen", rief Pieper der am Rednerpult stehenden türkischstämmigen Polat zu.Das setzt Maßstäbe, selbst für CDU-Verhältnisse. So tief ins Klo greifen da sonst nicht mal Bosbach oder Uhl. (Danke, Anton)
Schaut mal hier in der Zeit. Dieses großartige Popcornkino hätten wir sonst verpasst:
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte im Deutschlandradio Kultur: "Man darf den Behörden nicht, ohne dass man ganz konkret wird, solche massiven Vorwürfe machen." Das dürfte damit erledigt sein, da bereits ein Gericht festgestellt hat, dass der Einsatz des Bayerntrojaners illegal war.Wun-der-bar! Da kann man doch den ganzen Winter über von zehren! :-)
Und damit können wir auch das Geheimnis lüften, wie der Trojaner auf den Rechner kam:
Aufgespielt wurde der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle meines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen.Der Anwalt schreibt weiterhin:
Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes – etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt – im Wege der Amtshilfe beteiligt waren.Sehr schön.
Update: Die Site ist down, Heise hat auch was.
Es gibt aber auch im Rahmen der Aufgaben anderer Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern das unbestreitbare Bedürfnis nach Anwendung dieser Maßnahmen.Merke: unbestreitbar ist das neue alternativlos. Oh und im Übrigen ist (festhalten!) die Justizministerin Schuld:
Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre.Nur dass wir uns hier gerade richtig verstehen. Uhl sagt, das sei ja wohl nicht verwunderlich, wenn Behörden gesetzliche Vorgaben missachten (Urteile des Verfassungsgerichtes haben Gesetzescharakter). Und wir reden hier ja auch nicht von irgendwelchen Behörden, sondern von der Polizei. Uhl sagt, das sei nicht verwunderlich, wenn die Polizei die Gesetze bricht. Danke, Herr Uhl. Sie können wieder Platz nehmen.
Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.Soso, legitime Maßnahmen, ja? Da hat wohl jemand etwas zu lange mit Geheimdienstlern gekungelt. In dem "parlamentarischen Kontrollgremium", das für die Kontrolle der Dienste zuständig ist. Eine Farce.
Oh und wo wir gerade bei Bosbach waren: Herr Wiefelspütz fordert im Innenausschuss brutalstmögliche Aufklärung. Na also dann mache ich mir ja keine Sorgen mehr. Wenn der Wiefelspütz das übernimmt, dann wird sicher alles ans Licht kommen.
DLF: Macht es den einen Unterschied, ob wir es mit Software zu tun haben, die das Bundeskriminalamt beispielsweise, das Bundesbehörden verwandt haben, oder ob es Material ist und Software, die von Landesbehörden verwendet wurde?Vielen Dank, Herr Bosbach. Das sehen wir genauso.Bosbach: Nein, das macht natürlich was die Rechtsqualität angeht keinen Unterschied.
Gleichzeitig forderte Bosbach den CCC auf, den Vorwurf des Einsatzes einer Ermittler-Software mit illegalen Möglichkeiten zu belegen. Die Vereinigung von Computerexperten müsse klar sagen, um welche Software es sich handele und welche Behörde in welchem Verfahren und zu welchem Zweck überhaupt tätig geworden sei.Klar, Wolfgang, wir hacken uns dafür einfach kurz ins BKA rein und gucken mal durch deren Fallunterlagen, oder wie hast du dir das vorgestellt? m(
Oh und wenn ihr denkt, damit hat der Bosbach sein übliches Niveau schon erreicht, dann guckt mal was er noch so schreibt:
Der Innenausschuss des Bundestages werde sich mit dem Thema beschäftigen. Einigen Mitgliedern des Innenausschusses sei ehemals eine Software vorgeführt worden, die die vom CCC beschriebenen Fähigkeiten aufweise. Man sei sich deswegen im Ausschuss schnell einig gewesen, dass diese Software nicht angeschafft werde, sagte Bosbach.Wie meinen? Sie haben Software gezeigt bekommen, die genau ihrem Anforderungskatalog entsprach, ihn in Sachen Fernwartung sogar übererfüllte, und haben das dann nicht gekauft?! Das will er uns nicht wirklich gerade erzählen, oder? Auf der anderen Seite sagt er uns ja gerade ins Gesicht, dass er wusste, dass es so einen Trojaner gibt, und nur auf Bundesebene hat man den nicht gekauft. Na dann mal Butter bei die Fische, Herr Bosbach. Wer hat den angeboten?
Der Pofalla überzeugt seit vielen Jahren durch … nichts. Ich könnte auf Anhieb nicht eine Sache nennen, die ich mit dem assoziiere, die er mal gemacht hat, und die man als positiv werten könnte. Nichts. Noch nie. Eigentlich könnten sie den auch direkt zum Bundespräsidenten machen.
Der Lacher an der Geschichte ist aber, dass das jetzt auf einen Streit zwischen Pofalla und Bosbach zurückgeht. Und da soll der Pofalla dem Bosbach folgendes gesagt haben:
"Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen", so soll es Pofalla dem Euro-Abweichler Wolfgang Bosbach in der vergangenen Woche am Rande einer Sitzung der CDU-Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen entgegengeschleudert habenUnd DAS wäre ja geradezu eine Trendwende. Das wäre das erste Mal, dass ich dem Pofalla inhaltlich zustimmen kann.
Ist ja am Ende auch egal. Wenn sich Pofalla und Bosbach streiten, kann es nur Gewinner geben.
Update: Oh, die Nummer hat ja noch andere großartige Aspekte, z.B. droht der Bosbach jetzt, 2013 nicht mehr anzutreten. Das wäre ja echt das Optimum, wenn der Pofalla jetzt über sein Gepöbel stürzt und der Bosbach zurücktritt. Beide auf einmal weg!
Oh und einen hab ich noch: Bosbach beruft sich auf das Grundgesetz! Bosbach!! Auf das Grundgesetz!!! Dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet seien. Was für eine Farce.
Und wo wir gerade bei Terroristen waren: Stellt sich raus, dass die meisten Mobilfunkanbieter die Daten mehr und länger speichern als bisher angenommen.
Update: Dass diese doofen Islamisten aber auch nie rechtzeitig zur Wahl ihre Pläne fertig haben können!1!! So müssen wir sie immer verhaften, ohne dass sie konkret was vorhatten. Wie oft die das wohl noch bringen können, bevor die Bevölkerung was merkt?
Uhl mahnte, der Staat könne seine Bürger nur durch konsequente Aufklärung effektiv schützen.Ich erinnere mich noch an Zeiten, als Aufklärung für humanistische Ideale stand, aber der Uhl meint offensichtlich eher geheimdienstliche Aufklärung, also beschnüffeln, abhören, ausspionieren, verwanzen, abfilmen. Den ursprünglichen Wortsinn kennt der wahrscheinlich gar nicht.
Lacher am Rande: sogar dem Rest der CDU wird der Schünemann und seine auffallende Inkompetenz langsam lästig:
Die Forderung von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) nach einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren wiesen beide Politiker strikt zurück.Das ist ja schon ein Lacher an sich, dass Schünemann Bundeswehr im Inneren fordert. Alleine dafür hat der eine fristlose Entlassung mit Verlust der Rentenbezüge verdient. Siehe auch: Grundgesetz, das. Der eine oder andere hörte vielleicht schon davon.
Aber wie krass ist denn das bitte, wenn man wegen offensichtlicher Verfassungsfeindlichkeit ausgerechnet von Bosbach und Uhl zurückgepfiffen werden muss! Meine Fresse.
Ich vermute ja, dass der Schünemann da so eine Art Blitzableiterfunktion hat. Wie die RIAA bei der Contentmafia und die Unternehmerverbände bei der Wirtschaft. Die sind dafür da, die bekloppten Forderungen zu stellen, damit die als Option auf dem Tisch liegen, aber dann auch die Kritik anzuziehen, damit man nicht sieht, dass die nur PR-Sprachrohr sind. Und es funktioniert ja. Wir machen uns immer über Schünemann und die RIAA lustig, und keiner nennt Sony, Universal, etc beim Namen.
"Die veränderte Bedrohungslage ist kein Grund für gesetzgeberischen Aktionismus", sagte der Unionspolitiker Wolfgang Bosbach.WER SIND SIE UND WAS HABEN SIE MIT WOLFGANG BOSBACH GETAN!!1! (Danke, Moritz)
Achtung: kaum auszuhalten.
Für mich wirkt das, als wolle da jemand dem Bosbach Konkurrenz machen. (Danke, Kristof)
Nein, nein, auf diese Aktuelle Stunde im Parlament müsse man bestehen. Da war sich der Mann von der CDU ganz sicher. Wenn „Menschen in ganz Deutschland“ sich über die Eskalation der Gewalt „zu Recht“ empörten, dann wäre es doch völlig inakzeptabel, wenn im Bundestag „kein Wort darüber verloren wird“. Wie sollte man das den Leuten erklären?Das sagte die CDU jedenfalls im Frühjahr 2009. Damals ging es um … die Maikrawalle in Berlin. Dort regiert Rot-Rot statt Schwarz-Geld wie in Stuttgart.
Lustigerweise gibt ausgerechnet der Hetzer Bosbach jetzt plötzlich den Besonnenen und warnt vor voreiligen Schuldzuweisungen. Bwahahaha. Im Übrigen soll er in einem Interview gesagt haben, hey, die Kinder hätten in der Schule sein sollen, nicht auf der Demo. Wenn dafür jemand ne Quelle findet: her damit!
Die "Zeit" hat übrigens ein Bild von einem der gewaltbereiten Berufsdemonstranten-Terrorkinder. Völlig klar, da mußte man mit Schlagstöcken und CS-Gas reagieren!
Update: Hier ist ein Video von Bosbach, geht los ab 3:35. (Danke, Johannes)
Die Amokläuferin von #Lörrach: heterosexuell, verheiratet, katholisch, Juristin. #Bosbach weiß noch nicht so richtig, was er verbieten will
Da wird sich schon was finden. Computerspiele z.B. :-)Update: Hier ist, was Bosbach tatsächlich sagt:
Wolfgang Bosbach von der CDU sagt: "Wegen einer solchen Tat kann man nicht Millionen von Sportlern die Ausübung ihres Sports verbieten."
Bosbach schreiend zu padeluun (hinter der Bühne): "Sie sind eine Flachpfeife. Sie können mich mal kreuzweise." (Sendung heute, 23 h, ZDF)Da freut man sich doch auf die Ausstrahlung der Sendung!
Update: Tauss hat Bosbach Gelegenheit zu einem Dementi gegeben, Bosbach hat nicht dementiert. Dass ausgerechnet Bosbach andere als Flachpfeife bezeichnet, das ist schon sehr witzig. Ein klassisches Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt.
Joah, jede Menge. Hier hätten wir den Zünder. Hier hätten wir Thermit. *auspack* […] Dann hätten wir noch hier ein Pflaster, wo wir eine Eprovette haben […] Ein Feuerzeug habe ich dann auch noch.*schenkelklopf* Danach gehen sie raus und er zündet das Thermit in einer Pfanne, um zu zeigen, wie sowas aussieht. Ganz großes Kino.
Update: der Physiker, Werner Gruber, ist auch schon bei Telepolis gefeatured worden.
Schockierenderweise hat die Regierung diesmal einen fähigen Unterhändler hingeschickt. Das kann ich ja gar nicht verstehen. Wenn die fähiges Personal haben, wieso nutzen sie das nur für sowas und verkacken dann die ganzen Gesetze?!
Die Position der Bundesregierung ist im Wesentlichen "wir brauchen die Daten und passen schon auf beim Zugriff" und "ohne VDS ist die Polizei blind und taub". Das Verfassungsgericht hat hierzu gefragt, wo sie denn die Grenze ziehen mit dem Speichern, und welche Datenbanken sie denn konkret brauchen, und da hat keiner eine Antwort drauf vorbereitet gehabt. *stammel* Im Übrigen bestreiten sie den "chilling effect", es gäbe keine Studien, die das belegen. Das ist natürlich eine verwegene Behauptung, aber man kann es ja mal versuchen.
Den Schaar habe ich ja hier viel kritisiert, aber der hat bei der Vorratsdatenspeicherung gezielt und gut getimed draufgekloppt, dass das in der Praxis eben nicht so läuft, wie sie das in ihrer Utopie ansagen.
Constanze hat den Club gut vertreten, und die Richter haben auch genau die richtigen Rückfragen gestellt.
Mein Eindruck ist, dass das schon alles längst platt wäre, wenn es da nicht dieses EU-Problem gäbe, und damit droht die Regierung auch offen.
Oh übrigens: heute abend haben wir Herrn Bogk für den Club in die Phoenix-Runde zum Thema Vorratsdatenspeicherung geschickt, wo er u.a. den Auftrag hat, Herrn Bosbach rhetorisch zu verprügeln.
Update: Hahahaha, der Bosbach ist mal wieder weggetreten, den muss man gar nicht verprügeln, der verprügelt sich selber. Der hat gerade erklärt, dass Schäuble den Bundestrojaner gestoppt habe. Gestoppt, hört ihr? Gestoppt! Das ist sowas von ungerecht, dass wir immer auf den eingehauen haben wegen des Bundestrojaners!1!! Ein Highlight der Sendung bisher war, dass der Bosbach das folgende Beispiel konstruiert hat, um die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu beweisen: eine Schule wird angerufen, "in einer Stunde geht eine Bombe hoch". Und ohne Vorratsdatenspeicherung kann man da doch dann gar nichts machen! Das Argument ist ihm dann spektakulär unter dem Hintern geplatzt, und so meinte er ein paar Minuten später, es sei ja schade, dass sie keinen Fahnder in der Runde haben, der mal ein gutes Beispiel bringen könnte. Noch später meinte er dann, der Terrorangriff in Madrid, den hätte man ja gar nicht machen können ohne Vorratsdaten. A-ha. Oh, und übrigens: DIE SAUERLÄNDER!1!!
Auch in Sachen Datenschutz wird es schwer für die Liberalen zu punkten - der mögliche zweite Dämpfer für Westerwelle. Unionsfraktionvize Wolfgang Bosbach hat gefordert, die beiden umstrittenen Themen Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz bei den Koalitionsverhandlungen auszuklammern. Beides sei Gegenstand eines Streits am Bundesverfassungsgericht, sagte der CDU-Politiker am Dienstag dem Bayerischen Rundfunk. "Man könnte sich ja so einigen, dass es keine Erweiterungen gibt, bevor Karlsruhe entschieden hat."Die TUN nicht mal so als seien sie lernfähig! Hoffentlich lesen die Verfassungsrichter das auch und nehmen denen mal endlich das Spielzeug weg.
Die Union will die Strafvorschriften ändern. „Solange Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht als Bagatelle verhandelt wird, bringt alleine die Erhöhung des Strafrahmen nichts“, meint Bosbach. Bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gebe es keine Mindeststrafe, und das höchste Strafmaß betrage zwei Jahre hinter Gittern, wenn kein besonders schwerer Fall vorliege. „Das ist geradezu paradox“, empört sich der Vize-Chef der Union im Bundestag. Bosbach fordert eine Mindeststrafe von drei oder sechs Monaten. Die DPolG und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangen seit Monaten härtere Strafen.Au weia. Und solche Leute laufen bei uns nicht nur frei rum sondern bekleiden politische Ämter!
So ein Zufall, dass ausgerechnet der Focus zu ausgerechnet diesem Zeitpunkt mit ausgerechnet dieser Meldung kommt.
Update: Das Innenministerium dementiert den Ausweis. Scheiß Testballons immer.
Dieser Artikel in der Frankfurter Rundschau hingegen, der ist von einem Politikprofessor an der Humboldt-Uni zu Berlin geschrieben. Und da zieht es mir dann doch die Schuhe aus. Der kommt da mit den üblichen Lügen wie dass Eigentum im Internet nichts gelten würde (Domains kosten Geld, Herr Münkler, und wurden auch von Gerichten schon gepfändet). Und dann kommt dieser Vorschlaghammer hier:
Es ist eine eigentümliche Schar, die sich unter dem Banner der Netzfreiheit versammelt hat. Einerseits kriminelle Geschäftemacher, die das Internet benutzen, um verbotene Produkte an den Mann zu bringen, und andererseits ein Ensemble von Freiheitskämpfern, die ihre anarchistischen (kein Staat!) oder kommunistischen Ideen (kein Eigentum) in der virtuellen Welt des Internets realisieren wollen.Wow. SO wenig Standards hat die HU? Solche Leute können dort Politikprofessoren werden? Der hat ja nicht mal versucht, sich vor dem Faseln mit dem Thema zu beschäftigen! Krasse Nummer. Eigentlich müsste den mal jemand wegen Ruf- und Geschäftsschädigung verklagen.
Auch bei netzpolitik.org gibt es Stellungnahmen zu dem Stadtanzeiger und zu dem Machwerk in der Rundschau. Das freut mich sehr, so kann ich diesen Schund zu den Akten legen. Ist besser so für den Blutdruck.
Update: Beide Zeitungen gehören übrigens zum Dumont-Imperium.
Selbstverständlich darf man in unserem Land Gegner des Grundgesetzes sein und dies äußern, natürlich auch im Internet. Wer dies unterbinden will, übt Zensur. Zensur ist freilich verfassungswidrig. Ich bin strikt gegen jede Art der Zensur. Auch Gegner des Grundgesetzes, auch Extremisten sind Inhaber von Grundrechten.WER SIND SIE UND WAS HABEN SIE MIT HERRN WIEFELSPÜTZ GETAN?!? Oh nein, haben sie dem gar das Gehirn gewaschen? Ich hätte angenommen, dass er dagegen immun ist *kicher*Ich bin dafür, daß der neue, überaus bedeutsame Raum des Internet durch Aufnahme eines "Internet-Grundrechts" in das Grundgesetz besonders geschützt wird. Die Kommunikation der Bürger im Internet muss vor unzulässigen staatlichen Eingriffen geschützt werden. Auf gar keinen Fall darf Zensur stattfinden.
Ooooder der hat die Mutter aller Einläufe vom Bosbach gekriegt :-) Wahrscheinlich hat ihm der Koalitionspartner so fest in den Hintern getreten, dass sie den Stiefel nicht wiedergefunden haben.
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hat sich dafür ausgesprochen, die im Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie vorgesehene Sperrung von Internetseiten auch auf andere kriminelle Seiten auszuweiten. "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", sagte Wiefelspütz der "Berliner Zeitung" (Samstagsausgabe). "Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt." Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken, sagte der SPD-Politiker: "Eine Zeitung darf ja auch keinen Mordaufruf veröffentlichen." Bislang plant die Regierung nur eine Blockade kinderpornografischer Inhalte im weltweiten Datennetz.So sieht das aus. Völlig schamlos. Die simulieren nicht mal mehr, als würden die Versprechen vor der Wahl auch nur bis zur Wahl selber gelten. Widerliches Pack.
Aber hey, der Wiefelspütz ist halt wirklich so inkompetent, dass er die Salamitaktik noch nicht durchschaut hat. Insofern wird jetzt der Bosbach ein bisschen nervös und sagt folgendes:
Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU)So sagt der das, und so meint der das auch. Natürlich will auch er die Zensurinfrastruktur für weitergehende Zensur mißbrauchen. Das ist ja die Idee. Dass die das mit mißbrauchten Kindern begründen ist bloß das Brecheisen, mit dem sie die Selbstverteidigungskräften der Bevölkerung umgehen, und letztlich ein weiterer Missbrauch der besagten Kinder.
Und falls sich jemand fragt, wieso die Länder-Polizeien eigentlich so üble Stasi-Ermächtigungsgesetze brauchen, … nun, da gibt es eine ganz einfache Erklärung für.
Im Ergebnis der Personalüberprüfungen [bei der Polizei von Brandenburg] 1990 waren 242 hauptamtliche und 1238 inoffizielle Stasi-Mitarbeiter festgestellt worden. Wie viele der ehemaligen hauptamtlichen und inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter genau heute noch für die Landespolizei tätig sind, wurde laut RBB nicht mitgeteilt.Der größte Lacher an dem ganzen Themenkomplex ist, dass der Bosbach plötzlich doch keinen Bedarf für Bundestrojaner beim Verfassungsschutz sieht. Ausgerechnet der Bosbach. Die CSU weiß schon, sollte da doch mal jemand im Verfassungsschutz seinen Job ernst nehmen, die CSU wäre so gut wie verboten.
Mittlerweile melden die sich offenbar schon mit der Frage, ob man die Nummer von netzpolitik.org hat. Einer der Kommentare bei Netzpolitik schlägt daher vor:
Okay, man kennt dort netzpolitik.org schon. Also jetzt den Dialog bitte so führen ;-)MUHAHAHAHAHATelefondame: Hallo, sind sie über netzpolitik.org auf diese Nummer gekommen?
Du: Nein, ich hab’ ne Liste mit Telefonnummern von Politikern gekauft…
Alternativ könnt ihr ab jetzt auch gerne sagen, ihr hättet die Nummer (030-227-73245) nicht von netzpolitik.org sondern vom Fefe-Blog. Ich schließe mich aber natürlich vollständig der Bitte von netzpolitik.org an, dass ihr da bitte zivil und höflich bleiben sollt am Telefon. Und in den nächsten Wochen rufen wir dann bei Zensursula, Guttenzwerg und SSchäuble an :-)
Zum anderen sieht der Entwurf aus dem Hause Zypries laut Bosbach vor, dass Erkenntnisse aus Online-Razzien des Bundeskriminalamts oder von Länderpolizeien auch in Strafverfahren verwertet werden dürfen.Ach nee, die Zypries. Gerade heuchelte sie noch, auf unserer Seite zu sein, und im Verborgenen träufelte sie schon Gift auf ihre Dolchklinge.
Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mahnte ein Ende von Kampagnen an, "unseren freiheitlichen Verfassungsstaat in einer Weise zu diffamieren, dass es bei jungen Leuten so ankommt, als sei es die Stasi".Aha, so ist das. Meine infame Diffamierungskampagne ist also Schuld, dass die jungen Leute SSchäubles Repressions- und Schnüffelstaat mit anderen Repressions- und Schnüffelstaaten in einer Linie sehen? Danke, Herr Schäuble. Dann habe ich ja doch was richtig gemacht.
Und Schäuble ist nicht der einzige, der da voll ins Klo gegriffen hat. Bosbach lehnt Rücksichtnahme auf die ärztliche Schweigepflicht ab, weil es so viele Ärzte gibt.
Es könne nicht angehen, dass mehrere hunderttausend Bürger von der Auskunftspflicht ausgenommen werden: "Wir können es nicht zulassen, dass so viele Menschen ihr Wissen nicht weitergeben, auch wenn damit Menschenleben gerettet werden können", wird Bosbach von der Süddeutschen Zeitung zitiert.Und mein Lieblings-Hassobjekt, der Herr Wiefelspütz, hat sich dann ernsthaft zu folgender Aussage hinreissen lassen:
Er habe zwar hohen Respekt vor der Arbeit der Mediziner, sehe aber ihre Rolle im Staatsgebilde als untergeordnet gegenüber der Arbeit von Abgeordneten und Strafverteidigern: "Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein Arzt."Was für ein Widerling. Der Staat ist ganztägig damit beschäftigt, mir mein Geld abzunehmen, und die Ärzte sind ganztägig damit beschäftigt, Leben zu retten. Da ist man ja direkt versucht, dem Wiefelspütz eine fette Krankheit an den Hals zu wünschen, nur um mal zu sehen, ob er seine Meinung dann revidiert.
Der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, kritisierte, es gebe bei den Strafermittlungen offenbar die Tendenz, den relativ offen formulierten Terrorismusparagrafen 129a weit auszulegen. Deshalb sei es gut, dass die richterliche Kontrolle funktioniere und einer zu weiten Auflage Grenzen gesetzt würden.Ach, die richterliche Kontrolle funktioniert? Ja WO DENN? Was hat die denn verhindert, die richterliche Kontrolle? Wie immer, wenn unsere Junta uns verarscht, kommt am Ende die Mär von dem bedauerlichen Einzelfall, "aber das System an sich funktioniert schon". Nee, klar. Ich sehe da nichts funktionieren. Die haben da vielen Menschen das Leben zur Hölle gemacht, und jetzt wird noch die Harms als Opfer dargestellt:
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte nach dem BGH-Beschluss, Generalbundesanwältin Monika Harms sei "in einer Rechtsfrage korrigiert worden. Das muss sie tapfer ertragen".Hach Gott, die arme Harms, was die alles an Unbill ertragen muss!1!! Lange nicht mehr hat mich mein Mitgefühl so gebeutelt. Wie wäre es, wenn wir die Harms mal für jedes Jahr der Verfolgung Unschuldiger nach 129a einen Monat in den Knast tun? Wenn sie da lebend rauskommt, können wir mal sehen, wie viel Mitgefühl ich dann aufbringe. Die Frau hat sich ja in Nullkommanichts zum Feindbild hochgearbeitet, da hat selbst die Merkel länger gebraucht.
Ist die Identität festgestellt, sind die im Zusammenhang mit der Feststellung angefallenen Unterlagen zu vernichten, es sei denn ihre weitere Aufbewahrung ist nach anderen Rechtsvorschriften zulässig.WTF? "zulässig", nicht "notwendig"? Und überhaupt: alles wird vernichtet!! April April!
Sind die Unterlagen an andere Stellen übermittelt worden, sind diese über die erfolgte Vernichtung zu unterrichten.Vermutlich, damit DIE dann die Unterlagen aufheben und nichts verloren geht. Ich sehe da ein lustiges Aktenkarussell vor meinem geistigen Auge.
Ich frage mich ja auch, wie ich mir das Vorladungsrecht vorzustellen habe. "Kommen Sie mal morgen nach Wiesbaden, bitte!" oder wie?
Außerdem dürfen da Kontakt- oder Begleitpersonen längerfristig observiert, video- und audioüberwacht, mit Peilsendern versehen, mit V-Männern oder verdeckten Ermittlern bearbeitet werden, wenn:
die Abwehr der Gefahr oder die Verhütung der Straftaten auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre.Da wird nicht gefordert, dass die Ermittlung weniger aussichtslos ist durch die Maßnahmen! Die selbe Klausel "schützt" auch Bürger vor Beschnüffeln in Ton und Bild. Im Übrigen scheißen wir auf unschuldige Passanten:
Die Maßnahme kann auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.Das ist dann wohl die annalist-Klausel. Frauen, Kinder, Nachbarn? Egal, da scheißen wir drauf. Alle plattmachen!1!!
Oh und hier sind die Kriterien für eine Gefahr, die einen BKA-Einsatz rechtfertigt:
Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist.Wenn also jemand an
Für die verdeckten Ermittler braucht es immerhin einen richterlichen Beschluß, wenn die Privatwohnungen betreten — aber es gibt natürlich auch eine "Gefahr im Verzug" Regelung, bei der dann nachträglich abgebrochen werden muss, wenn der Richter das nicht unterschreiben will, und keine Regelung, dass so illegal gewonnene Erkenntnisse nicht verwertet werden dürfen. Oh und guckt euch mal das hier an:
Ein Verdeckter Ermittler darf unter der Legende mit Einverständnis des Berechtigten dessen Wohnung betreten. Das Einverständnis darf nicht durch ein über die Nutzung der Legende hinausgehendes Vortäuschen eines Zutrittsrechts herbeigeführt werden.Tolle Wurst. Sie dürfen auch Wohnungen anderer Leute als des Verdächtigen abhören, wenn sich der Verdächtige dort aufhält und das Beschnüffeln in den eigenen vier Wänden "alleine nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird". Also, auf Deutsch: solange das Schnüffeln und Spannen nur sinnlos genug ist, können sie es ausweiten. Prima, nicht wahr? Ich fühle mich gleich viel sicherer! Und wieder gibt es einen Richtervorbehalt, der (selbst unter der nicht zutreffenden Annahme, dass ein Richtervorbehalt tatsächlich einen Schutz darstellt) durch eine Gefahr-im-Verzug Regelung ohne Verwendungsverbot für illegal erhobene Daten ausgehebelt wird.
Bei dem Lauschangriff haben sie folgenden "Schutz" drin:
Die Maßnahme nach Absatz 1 darf nur angeordnet und durchgeführt werden, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte, insbesondere zu der Art der zu überwachenden Räumlichkeiten und dem Verhältnis der zu überwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden.Wenn dann doch was privates passiert, sollen sie abschalten. Wenn sie sich nicht sicher sind, sollen sie weiter aufnehmen (aber offenbar nicht reinhören) und das wird dann einem Richter übergeben, der es dann löschen läßt, wenn es zu privat ist. Und das soll mich jetzt beruhigen? Dass statt einem BKA-Beamten ein Richter in meinem Leben herum schnüffelt? Da fühle ich mich doch gleich viel sicherer!1!!
Dann geht es weiter mit der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung. Hier kommen wir offenbar ins Gebiet der Phrenologie, denn da gibt es folgende tolle Formulierung:
Die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung ist nur zulässig, wenn […] die Gesamtwürdigung der Person und ihre bisher begangenen Straftaten erwarten lassen, dass sie künftig Straftaten gemäß §4a Abs 1 Satz 2 begehen wird […] und dies zur Verhütung der Straftaten erforderlich ist.Wie kann eine Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung jemals für die Verhütung einer Straftat erforderlich sein? Immerhin haben sie ja schon Peilsender in ihrem Sortiment. Daher nehme ich mal an, dass das nur so als Floskel da steht, aus optischen Gründen, und das nie wirklich fraglich sein wird.
Oh und das BKA darf Rasterfahndung machen. Dann dürfen sie
[…] von öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten von bestimmten Personengruppen […] verlangen […].Lacher am Rande:
Von den Verfassungsschutzämtern des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst sowie dem Bundesnachrichtendienst kann die Übermittlung nach Satz 1 nicht verlangt werden.Da sieht man die amtsinternen Schlachtfelder förmlich vor sich. Und was tun sie jetzt mit den Daten? Nun, sie löschen sie. Außer… ja außer:
zu löschen, soweit sie nicht für ein mit dem Sachverhalt zusammenhängendes Verfahren erforderlich sind.Jetzt frage ich mich als Laie natürlich, was "zusammenhängendes Verfahren" ist. Wenn sie da z.B. wegen "ZOMG TERRORISTEN, WAFFENSCHMUGGEL" rasterfahnden, und die Daten dann an die IFPI übergeben, ist das dann auch ein "zusammenhängendes Verfahren"? Geht ja in beiden Fällen um Schmuggel, und es weiß doch jeder, dass Raubkopierer Terroristen sind.
Aber kommen wir zum Bundestrojaner, dem eigentlichen Grund, wieso wir hier sind. Immerhin steht da diesmal nichts von Sachschäden, sondern nur Leib, Leben oder Freiheit, Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. "Berührt"? Nicht "bedroht" oder "in Frage stellt"? Desweiteren:
Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, […]ACH. Also planen sie doch die weitgehend unbegründete Massenmaßnahme? Anders kann ich das nicht lesen hier.
[…] sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen.Dieser "bestimmte Personen" Teil stört mich. Wie, bestimmte Personen? Nicht die Zielperson? Das klingt für mich nach "wir schnorcheln mal alles mit", so vage wie das hier formuliert ist. Immerhin:
Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.Hier kommt also mal wieder die "muss nur sinnlos genug sein" Regel ins Spiel.
Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend §17 oder §18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.Das ist ja lächerlich. Erst sagen sie, man darf das machen, wenn man nicht sicher ist, dass überhaupt in näherer Zukunft ein Schaden zu erwarten ist, und dann das hier? Woher soll man denn dann wissen, wer der Verantwortliche sein wird, wenn man noch nicht mal weiss, dass es in absehbarer Zeit stattfinden wird?
Noch eine Frage: Gefahr für Leib und Leben kann man ja auch sagen, wenn jemand selbstmordgefährdet ist. Kann das BKA jetzt alle Emo-Teenies verwanzen?
Kommen wir zu dem Teil, wo sie versuchen, ihren Hintern zu bedecken.
Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Massnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig.Solange also jemand auch nur einen Spam auf dem Rechner kriegt, ist der Rechner Freiwild.
Soweit möglich, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden.Hier ist ja unstrittig (unter Leuten, die schon mal einen Computer gesehen haben), dass das unmöglich ist. Eine reine PR-Luftnummer also, diese Formulierung überhaupt aufzunehmen.
Erhobene Daten sind unverzüglich von zwei Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen.HAHAHAHAHAHA, bitte was?! Das ist ja zum Totlachen! Befähigung zum Richteramt? Was haben DIE denn geraucht?
Bestehen Zweifel, ob Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, sind diese zu löschen oder unverzüglich dem anordnenden Gericht zur Entscheidung über die Verwertbarkeit und Löschung der Daten vorzulegen.Der größte Hammer in dem Gesetzesentwurf ist aber, dass sie ernsthaft zwischen Bundestrojaner und "Quellen-TKÜ" unterscheiden. Quellen-TKÜ ist selbstverständlich exakt das gleiche. Hier wird ein Trojaner eingebracht. Aber mit diesem argumentativen Taschenspielertrick versuchen sie, den Bundestrojaner durch die Hintertür durchzuschmuggeln. Beim Trojanereinsatz zum Skype-Abschnorcheln gibt es dann nämlich doch wieder Sachschaden als Anlaß. Oh und erinnert ihr euch an deren dreistes Rumgelüge, dass das Erstellen eines Bundestrojaners ja so aufwendig sei, der für jedes Ziel extra zurecht angepaßt werden müsse, und daher das eh keine Maßnahme sei, die man mal eben machen könnte, das braucht enormen Vorlauf, blahblah? Zuletzt wurde diese dreiste Lüge von Herr Bosbach bei "Klipp und Klar" im RBB geäußert. Der ist ja eh schon häufiger durch kreative Realitätsauslegung aufgefallen. Und jetzt haben sie eine "Gefahr im Verzug" Regelung dafür. Falls die Zeit zu knapp ist, um einen Richter zu befragen. Laßt mich das noch mal in groß schreiben:
Für den Bundestrojaner gibt es eine "Gefahr im Verzug" Regelung.
Damit überführen sie sich selbst der Lüge. Ist das nicht toll? So einfach kann das gehen. Erst lügen sie uns ins Gesicht, dann glauben sie, wenn das Gesetz nicht öffentlich gemacht wird, bevor es zu spät ist, dann könnten sie da Tatsachen schaffen.
Weiter geht es im Gesetz mit dem Erheben von Verkehrsdaten, wo sie dem BKA Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung einräumen, und wieder mit der "auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert" Inkompetenzklausel.
Danach kommen noch so unwichtige Details wie dass das BKA "zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten" kann. Auf dieser nicht vorhandenen Einschränkung basierend kann das BKA dann auch alle Leute festnehmen, um "einen Platzverweis […] durchzusetzen" oder einfach nur so, präventiv, weil sie verdächtig sind. Und wenn das BKA jemanden festhalten kann (was ja nicht weiter eingeschränkt ist so als Personengruppe), dürfen sie sie auch durchsuchen. Wobei sie ja eh jeden durchsuchen dürfen, der eine Sache bei sich führt, mit der er sich verletzen oder Leben oder Gesundheit anderer schädigen kann (also alles, eigentlich. Wenn man es wirklich will, kann man sich mit einer Hose oder einem Taschentuch umbringen). Oder wenn man mit der Sache Sachen beschädigen oder sich oder anderen die Flucht ermöglichen oder erleichtern kann (was sie damit wohl meinen? "Schuhe"?). Oh und natürlich kann das BKA Personen durchsuchen, um zu gucken, ob sie Waffen bei sich führen. Hierfür muss noch nicht einmal eine Bedrohung für andere ausgehen, es reicht schon, wenn der BKA-Beamte sich selbst durch potentielle Waffen bedroht fühlt. Aber wartet, kommt noch besser.
Das Bundeskriminalamt kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn […] Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach §20s Abs 1 Nr 1 sichergestellt werden darf.Und das waren die Sachen, mit denen man sich oder andere töten oder verletzten, Sachen beschädigen oder sich oder anderen die Flucht ermöglichen oder erleichtern kann. Wir halten also fest: das BKA darf alle Wohnungen durchsuchen, denn Tatsachen sprechen dafür, dass sich darin Messer befinden, mit denen man sich verletzten kann. Und Werkzeug, mit dem man Sachen beschädigen kann. Immerhin dürfen sie nachts nur kommen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr […] erforderlich ist. Da fühlt man sich doch gleich viel sicherer! Oh, oder wenn es eine dringende Gefahr ist (§20t Abs 3) und erfahrungsgemäß dort was zu holen ist.
Auch der Schutz von Journalisten und Anwälten ist ganz toll gelungen:
Soweit durch eine Maßnahme eine [solche Person] betroffen wäre und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Würdigung des öffentlichen Interesses an den von dieser Person wahrgenommenen Aufgaben und des Interesses an der Geheimhaltung der dieser Person anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen.Äh, wie meinen? Verhältnismäßigkeit? Abwägung? Das ist ja krass. Also wenn das BKA meine Wohnung abhört, und mein Anwalt besucht mich, dann müssen die nicht sofort aufhören, sondern das liegt dann im Ermessen von jemandem beim BKA?!? Das kann sich ja wohl nur um einen Scherz handeln!? Oh, wird noch härter:
Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die zeugnisverweigerungsberechtigte Person für die Gefahr verantwortlich ist.BWHAAHAHAHA, was für eine Farce! "Der spricht häufig mit seinem Anwalt, also ist der Anwalt mit verantwortlich, den hören wir jetzt mal ab" oder wie? Mann Mann Mann.
Erwähnte ich, dass das Zeugnisverweigerungsrecht abgeschafft wird?
Unter den in […] bezeichneten Voraussetzungen ist der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.Immerhin dürfen sie die Erkenntnisse nicht zweckentfremden. Interessant ist, wie sie die Auskunftspflicht definieren. Man muss Namen, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit angeben. Weitere Auskünfte können sie nur von dem Tatverantwortlichen verlangen, und "entsprechend den Voraussetzungen des §20 Abs 1 des Bundespolizeigesetzes für die dort bezeichneten Personen". Nur — seht ihr da eine Einschränkung eines Personenkreises? Ich nicht.
Also, liebe Leute, das ist jetzt in eurer Verantwortung, eure Bekannten über dieses Gesetz aufzuklären. Erzählt ihnen von der "Quellen-TKÜ", mit der sie Trojaner auch bei Sachbeschädigung etablieren wollen, von der Wohnungsdurchsuchung, wenn man dort Messer oder Schuhe vermuten kann, von den Platzverweisen (da steht übrigens nur, dass sie befristet sein müssen, nicht dass die Frist nicht "1000 Jahre" sein kann, und da steht auch nicht, dass der Ort, dessen man verwiesen wird, nicht "Bundesrepublik Deutschland" sein kann), den Präventivverhaftungen (Guantanamo, ick hör dir trapsen), den Durchsuchungen… Wenn wir da jetzt nicht ein Faß aufmachen, dann wird das so durchgewunken.
Update: Stellt sich raus, dass ausgerechnet Denkmäler nicht zum Schutz gegen Missbrauch videoüberwacht werden dürfen.
Update: Da ist noch ein kleines Detail, das ich übersehen hatte, bei der Benachrichtigungspflicht.
Zudem kann die Benachrichtigung einer […] Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.
Ich denke, da sollten jetzt 60 Millionen Briefe beim BKA aufschlagen, die grundsätzliches Interesse an Benachrichtigungen bekunden.
Dem Bayerischen Rundfunk sagte Bosbach am Mittwoch: "Wir müssen uns die Menschen, die nach Deutschland kommen wollen, gleich aus welchen Gründen, näher ansehen, insbesondere dann, wenn sie aus Problemstaaten kommen." Wenn es dann Zweifel gebe, müsse die Sicherheit Vorrang vor der Reisefreiheit haben, sagte Bosbach.Der antiterroristische Schutzwall wird uns alle retten! (Danke, Jens)