[l] Ich stelle mir gerade die Frage, welche Menschenrechte in diesem Lande eigentlich noch übrig sind. Gehen wir sie mal durch:
„Gleichstellung von Mann und Frau bei der Ausübung aller in diesem Pakt festgelegten […] Rechte“ (Art. 3) Mhh, gut, das haben wir noch. Mann und Frau werden bezüglich dieser Rechte gleich schlecht behandelt. Abgesehen der Rechte haben wir natürlich keine Gleichstellung, da muss man sich nur mal die Löhne anschauen. Und wie bei Sorgerechtsdisputen im Zweifelsfall die Mutter das Kind kriegt.
Das Gebot jeden „bei seiner Festnahme über die Gründe der Festnahme zu unterrichten“, ihn einem Richter vorzuführen und ihm eine Anhörung vor einem Gericht zu ermöglichen (Art. 9, Abs. 2, 3, 4) Was für eine Farce das ist, sieht man hervorragend an der Wikileaks-Durchsuchung. Das war zwar keine Festnahme, aber da hat man es ja auch nicht für nötig gehalten, dem guten Mann mitzuteilen, was ihm eigentlich konkret vorgeworfen wird. Und vorher muss man nur auf Köln oder Heiligendamm verweisen.
Das Recht sich „frei zu bewegen“ (Art. 12) Und wieder: Heiligendamm, Köln, Natogipfel.
Das Recht „vor Gericht gleich“ zu sein. (Art. 14) Zumwinkel, Landowsky, …
Die Garantie einer Vielzahl von strafrechtlichen Mindeststandards (Art. 14, 15) Strafrechtliche Mindeststandards, my ass. Bei uns verbrennen Asylbewerber in Polizeizellen, wenn sie nicht an zwangsweise verabreichten Brechmitteln verrecken. Und was man sich konkret unter Mindeststandards vorzustellen hat, sieht man gut bei dem mg-Prozess
Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 18) Ja, nee klar, Gedankenfreiheit, ausser man denkt über was gefährliches nach, dann ist man ein Gefährder und kann ohne Anklage interniert werden. Gewissensfreiheit, ausser man ist Abgeordneter, dann stimmt man nach Fraktionszwang. Religionsfreiheit, tolle Wurst. Da kann ja mal jemand beim Amt "Satanist" eintragen. Würde mich mal interessieren, was dann passiert.
Das Recht „sich friedlich zu versammeln“ (Art. 21) Das gilt immer, ausser man will gegen den Staat, G8 oder die NATO demonstrieren. Das geht natürlich nicht. Wo kämen wir da hin.
Das Recht „sich frei mit anderen zusammenzuschließen“ (Art. 22) Damit ist sowas wie Gewerkschaftsgründung gemeint. Das gilt bei uns auch, ausser der Staat hält einen für eine kriminelle oder terroristischeVereinigung.
„Das Recht von Mann und Frau, im heiratsfähigen Alter eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen“ (Art. 23 Abs. 2) Das Recht haben wir glaube ich noch, oder? Gut, abgesehen von den Fällen, wo der Staat einen der Ehepartner abschieben will. Und Familie Gründen heißt ja nicht, dass man dann auch überleben kann!1!!
Die Garantie einer Vielzahl von Rechten speziell für Kinder (Art. 24) Jaja, die Kinder. Kinder sind uns wichtig, bis sie volljährig sind. Dann können sie uns mal.
Das Recht bei Wahlen wählen zu können oder auch selbst gewählt zu werden (Art. 25 b) DAS Recht haben wir noch, nicht zuletzt weil der CCC dafür gekämpft hat. Rückblickend hätten wir uns vielleicht eines der anderen Rechte zur Verteidigung aussuchen sollen.