Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nächster Schritt: Weg mit den Cookieterrorbannern, wenn man DNT gesetzt hat.
Desweiteren:
Außerdem untersagte das Gericht in einem weiteren Teil-Anerkenntnisurteil die Verwendung mehrerer Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens, darunter Klauseln, nach denen nur die englische Vertragsfassung verbindlich sein soll und ein Rechtsstreit nur im irischen Dublin ausgetragen werden darf.
Der Durchschnittsnutzer muss jedoch erkennen, dass YouTube-Inhalte anders als Medieninhalte anderer Internetseiten nicht mittels eines einfachen Rechtsklicks herunterzuladen sind und es muss sich ihm aufdrängen, dass dies auf dem Einsatz einer Technologie bei YouTube erreicht wird und dass youtube-dl ein "Aushebeln" dieses Schutzes erreicht. Es ist deshalb von Bösgläubigkeit der Durchschnittsnutzer auszugehen.Wieso betrifft das den Hoster der Homepage, wo es keine Download gibt? Weil sich die Richter das Konzept der "Störerhaftung" aus dem Arsch gezogen haben.
Es ging um den Verkauf eines Gebrauchtwagens, die Rechnung sollte per E-Mail rausgehen. Der Verkäufer schickt also die E-Mail, aber drei Minuten später geht eine zweite E-Mail mit einer leicht modifizierten Rechnung beim Käufer ein. Die Kontonummer war eine andere und zeigte auf ein Konto, das nicht dem Verkäufer gehörte.
Das merkte der Käufer nicht und überwies dorthin. Der Verkäufer wollte sein Geld haben. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil der Käufer ja gezahlt hatte, wenn auch nicht an den Verkäufer. Das OLG hat jetzt andersherum entschieden.
Die Details sind nicht sehr schön, finde ich:
Um 11:46 Uhr erhielt der Geschäftsführer der Beklagten eine weitere E-Mail von der E-Mail-Adresse der Klägerin mit einer neuen Rechnung im Anhang.Das ist trivial fälschbar, sogar weitgehend ohne technische Kenntnisse. Die relevante Frage wäre gewesen, ob die Mail vom Mailserver des Verkäufers kam. Das kann man im Header der Mail sehen. Dann hätte man sagen können, wer sich hier von bösen Hackern hat hacken lassen. Wenn sich der Verkäufer hacken lässt, hätte ich gesagt, dass der auch auf dem Schaden sitzenbleibt. Wenn der Verkäufer sich verarschen lässt, hätte ich gesagt, dass der auf dem Schaden sitzen bleibt. Aber das haben die hier offenbar gar nicht nachgeschaut.
Danach kommt dieser bemerkenswerte Abschnitt:
Die Klägerin hat ihr E-Mail-Konto beim Anbieter W. Es ist mit einem Passwort geschützt, das zwei Personen im gesamten Betrieb der Klägerin bekannt war und alle zwei bis vier Wochen durch eine der beiden Personen geändert und der anderen mündlich mitgeteilt wurde. Computer und Software der Klägerin sind über die Windows Firewall geschützt, die regelmäßig aktualisiert wird. Darüber hinaus sind Computer und Software über die Vollversion von „X.-Internet-Security“ geschützt.Wie viele Leute im Betrieb das Passwort kennen ist irrelevant. Die E-Mail bei einem externen Dienstleister haben ist ein schlechtes Zeichen. Damit erweitert sich die mögliche Tätergruppe auf diesen Dienstleister, und wer da alles Zugriff hat, das wissen die Kunden ja nicht mal.
Passwortrotation ist Theater. Nicht nur nutzlos sondern sogar kontraproduktiv. Wen du dich bei einer Firma bewirbst, und die rotiert die Passwörter, dann ziehe die Bewerbung sofort zurück. Die machen dann auch alles andere falsch.
Die "Windows Firewall" tut natürlich gar nichts gegen den Abfluss von Passwörtern, weder vom E-Mail-Provider noch bei der Firma selbst.
Und dass sie noch irgendein nutzloses Schlangenöl drüberinstalliert haben, ist auch ein schlechtes Zeichen. Die wissen offensichtlich nicht, was sie tun. Und geholfen hat es ihnen ja auch nicht.
Der Käufer hat dann noch folgendes zu seiner Exkulpation auszuführen versucht:
Die Beklagte behauptet, es sei zum Versand der zweiten E-Mail an sie durch einen Dritten dadurch gekommen, dass auf das E-Mail-Konto der Klägerin eine Hacking-Attacke ausgeführt worden sei, die das Ausspionieren der Geschäftsbeziehung der Parteien und der Rechnungs-E-Mail ermöglicht habe. Dies sei durch mangelnde Vorsichtsmaßnahmen der Klägerin ermöglicht worden, wofür ein Anscheinsbeweis spreche; konkret nennt die Beklagte insoweit die nicht erfolgte Verwendung des „sender policy framework (SPF)“ bei der Kommunikation sowie eine unterlassene Verschlüsselung der pdf-Datei. Nach den Ausführungen im angefochtenen Urteil, die die Beklagte sich im Berufungsverfahren zu Eigen gemacht hat, sei der Klägerin vorzuwerfen, dass sie keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder Transportverschlüsselung verwendet habe. Die Beklagte macht sinngemäß geltend, die Verwendung der genannten Verfahren sei im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen wie den Parteien des Rechtsstreits üblich und zu erwarten.Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann man nur machen, wenn man vorher Schlüssel ausgetauscht hat. Mit jemandem, der auf schlecht gefälschte Rechnungen reinfällt, kannst du auch keinen Schlüssel sicher austauschen.
Wenn tatsächlich eine der beiden Seiten gehackt war, dann kannst du auch keinen Schlüssel austauschen, ohne dass ihn der Angreifer abgreifen kann.
Eine Transportverschlüsselung hilft überhaupt nichts gegen gehackte Mailserver.
Kein SPF haben ist kein Anzeichen für gehackt worden sein.
Der Versender hätte Adobe-Krypto-Kram kaufen und benutzen können, dann wäre sein PDF signiert gewesen. Aber wieso wir davon ausgehen sollen, dass der Käufer gemerkt hätte, dass nur das eine PDF signiert war, leuchtet mir nicht ein. Und natürlich hätte auch das Angreifer-PDF signiert worden sein können, dann halt von irgendeinem anderen Zertifikat, vielleicht mit einer Tippfehler-Domain oder so.
Meine Zusammenfassung des Falls ist: Hilflose Leute sind hilflos und machen hilflose Handbewegungen. Am Ende sagt man: Softwareproblem. Kann man nichts machen. Und das Leben geht weiter.
Und auf der dritten Seite ist mir KI-generierter Schrott immer noch lieber als tendenziöse Meinungsmache-Propaganda wie das hier. Gucken wir doch mal kurz.
Es gab kaum Spuren von der im Juli 2022 vermissten 14-jährigen Ayleen in Baden-Württemberg. Erst nach einer Woche wurde ihre Leiche in einem See in Hessen gefunden. Ein Alptraum für die Hinterbliebenen. Die Polizei konnte die Leiche nur anhand der Standortdaten ihres Handys finden.Das ist immer ein toller Auftakt, wenn sie irgendein verschwundenes kleines Mädchen bringen. Da weißt du direkt, dass sie keine inhaltlichen Argumente haben, und voll auf der Gefühlsebene "arbeiten" müssen.
Aber in der Funkzelle tauchte noch eine weitere Nummer auf - die des möglichen Täters, der nun vor Gericht steht. Hier waren es die beim Provider gespeicherten Daten, die den Ermittlungserfolg gebracht haben. Die Auswertung der Chats auf den Handys sind nun weitere wichtige Beweismittel in dem Prozess vor dem Landgericht in Gießen.Der Eindruck, der hier erweckt werden soll, ist offensichtlich: Wir brauchen endlich volle Vorratsdatenspeicherung und der Staat muss auch alle eure private Kommunikation mitlesen dürfen.
Aber was sind denn tatsächlich die Fakten hier?
Mit anderen Worten: Weder Vorratsdatenspeicherung noch der Staatstrojaner (das ist die Quellen-TKÜ nämlich wirklich!) waren hier notwendig oder hätten hier weitergeholfen. Außer dein Menschenbild ist, dass der Mörder vorher noch kurz im Chat seinem Kumpel mitteilt, dass er jetzt ein entführtes junges Mädchen umbringen will.
Dieser ganze Artikel ist von vorne bis hinten eine dreiste Lüge, läuft aber bei der Tagesschau unter Berichterstattung.
Zum Kotzen.
Gericht sieht „Letzte Generation“ als kriminelle VereinigungEin neuer Tiefpunkt im "Demokratie? Brauchen wir hier nicht!"-Rennen zwischen den Faschos und den Stalinisten.
Bei den Polizeigesetzen, die selbst den Chinesen die Schamesröte ins Gesicht trieben, lagen noch die Faschos vorne.
Leider steht da nicht, wie alt die Richter waren. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die sich sicher sind, den Kollaps des Ökosystems nicht per persönlich ausbaden zu müssen. Das können dann die Kids machen, die wir jetzt in den Knast tun, um sie schonmal an Entbehrung zu gewöhnen.
Landgericht München: Massenabmahnungen wegen Google-Fonts-Einbettung waren rechtsmissbräuchlich. Das Gericht führt aus, dass die Abmahner die Webseiten ja gar nicht persönlich besucht haben, sondern das war ein Crawler.
"Vielmehr wurde ein automatisiertes Programm (sog. Crawler) eingesetzt, um Websites aufzufinden, auf denen Google-Fonts dynamisch eingebunden waren. (...) Wer Websites gar nicht persönlich aufsucht, kann persönlich auch keine Verärgerung oder Verunsicherung über die Übertragung seiner IP-Adresse an die Fa. Google in den USA verspüren", heißt es zur Begründung.*Tusch*
Wartet, wird noch besser.
Wer sich bewusst und gezielt in eine Situation begibt, in der ihm eine Persönlichkeitsrechtsverletzung droht, um daraus Ansprüche abzuleiten, sei nicht schutzbedürftig.Wo sind solche Richter, wenn die Urheberrechtsmafia irgendwelche computerlosen Omas wegen offener WLANs verfolgt?
Ja warte mal, Fefe, wenn das rechtsmissbräuchlich war, war das dann Betrug?
Das Gericht entschied jedoch nicht über die Frage, ob es sich bei den Anschreiben um einen strafbaren Betrugsversuch oder vollendeten Betrug gehandelt hat. Darüber "hat die Staatsanwaltschaft in dem von ihr geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu entscheiden".Wenn ihr mich fragt, könnte man hier auch darüber nachdenken, ob das nicht schwerer Betrug ist, weil eine Bande gewerbsmäßig gehandelt hat.
Begründung: Wir haben deine Bilder nicht mehr, die sind in die trainierte KI eingeflossen und können jetzt nicht mehr entfernt werden. Durch deinen Copyright-Antrag sind uns Kosten entstanden, die muss jetzt jemand tragen. Wir haben ja nichts falsches gemacht, also: Du.
Laion sind die hier. Ein gemeinnütziger Verein aus Hamburg. Die Kanzlei mit der Rechnung war Heidrich Rechtsanwälte, as in Jörg Heidrich, Heise-Justiziar. Der Fotograf heißt Robert Kneschke. Seine Darstellung des Sachverhalts findet ihr in seinem Blog.
Aktuelle Eskalationsstufe:
Update 27.04.2023, 16:25 Uhr:Na da bin ich mal gespannt, was aus der Geschichte wird.
Wir haben eben die Klage gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.
Update: Mir haben mehrere Leser geschrieben, dass das sogar noch ein bisschen absurder ist. LAION hat gar kein KI-Modell von den Fotos sondern bloß eine Liste mit URLs zu den Bildern. Das rückt das Auskunftsersuchen des Fotografen für mich in ein anderes Licht. (Danke, Sebastian)
Heute so: dpa über Impfschäden-Prozesse:
Der mutmaßlich erste Prozess sollte zunächst am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt starten.Nope. 0 Punkte. Meinten Sie: Der voraussichtlich erste Prozess?
Update: Es wäre Aufgabe der Presse gewesen, das zu recherchieren. Mutmaßen kann ich selber. Wenn du schon Annahmen über die Zukunft triffst, dann nimm das richtige Wort dafür.
Im Übrigen mutmaßt man über Dinge in der Vergangenheit oder im Konjunktiv ("wenn es nicht geregnet hätte, wäre die Verhandlung besser gelaufen").
Update: Das Urteil ist schon am 23. Februar ergangen. Die FAZ druckt hier bloß eine dpa-Meldung ab. Wieso die dpa gewartet hat, bis das "Ich bin ja so ein Opfer"-Buch des Opfers draußen ist, würde man in einer weniger korrupten Presselandschaft vielleicht mal recherchieren. Bei uns ist das Business as Usual. Die unabhängigsten Investigativ-Medien, die man für Geld kaufen kann.
Die ist jetzt ihr Richteramt erstmal los.
Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand geht das Gericht davon aus, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren dazu führt, dass Malsack-Winkemann das Richteramt dauerhaft nicht mehr ausüben darf. "Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise und sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen", hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.
Wenn die das tun, und damit davon kommen, was tun die sonst noch so? Nun, sie eskalieren fröhlich weiter. Das Landgericht Leipzig fand jetzt mal eben spontan, dass Quad9 (ein kostenloser DNS-Anbieter) nicht nur Störer sondern Täter ist, wenn sie einen Namen auflösen, der zu Raubmordterrorkopien führt.
Gut, der DNS-Provider kann erstens gar nicht wissen, zu welchem Port ich mich verbinden will. Aber nehmen wir mal an, das Problem gäbe es nicht.
Nehmen wir mal an, das ganze Internet ist nur Webseiten, und Quad9 würde jede Webseite aufrufen, bevor sie mir antworten, und sie könnten irgendwie magisch feststellen, ob da Raubkindsmordterrorkopien angeboten werden.
Dann wäre das trotzdem wertlos, weil die Webseite ja Quad9 andere Daten zeigen kann als mir. Selbst wenn eine Raubmassenkindsmordterrorkopie erkennbar wäre, automatisiert gar, könnte Quad9 nicht sehen, ob die Webseite mir welche anbietet.
Kurz gesagt: Ein bemerkenswert krasses Fehlurteil, offenbar gefällt gänzlich unbeschwert von Sachkenntnis oder Einarbeitung in die Fragestellung.
Das wäre als würde man den Richter einlochen, weil ich ihn nach dem Weg zu einem Restaurant gefragt habe, und später stellt sich raus, dass das Restaurant irgendwelche Sanitärauflagen nicht eingehalten hat.
Das Landgericht Leipzig schloss sich hier übrigens dem Landgericht Köln an:
Das Landgericht bezieht sich dabei auf die "überzeugenden Ausführungen" des Landgerichts Köln, das bereits im September 2022 die täterschaftliche Haftung für Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Cloudfare übertrug. Cloudfare betreibt nicht nur ein Content Delivery Network, sondern auch einen DNS-Resolver.m( (Danke, Ralf)
Falls ihr jetzt Hoffnung habt, dass das für die anordnenden und durchführenden Behörden und Personen Konsequenzen hat, dann täuscht ihr euch natürlich. Da müsste schon jemand einen Grundrechtseingriff gegen die durchführen, damit es Konsequenzen gäbe.
Besonders geil an der Nummer:
Der Kläger musste für das Urteil aber vor das brandenburgische Verfassungsgericht ziehen, da das Amtsgericht Frankfurt (Oder) seine Klage zunächst als unzulässig ablehnte. Grund: Er habe seine direkte Betroffenheit nicht nachweisen können. Die erhobene Beschwerde und eine spätere Gehörsrüge verwarf das Amtsgericht.In traditioneller Gutsherrenart regieren die Oligarchen über ihre Leibeigenen.
Ja aber Fefe, wieso konnte denn der Kläger seine direkte Betroffenheit nicht nachweisen, fragt ihr? Nun, ganz einfach!
Erschwerend kommt der Kammer zufolge hinzu, dass die Maßnahmen verdeckt und ohne entsprechende Benachrichtigungen vollzogen wurden.Weil die nicht Bescheid gesagt haben, wenn sie dich gerasterfahndet haben!
Hey, warte mal, die Ausrede kommt mir doch irgendwie bekannt vor? Aber ja! Das ist beste "Rechts"tradition aus den USA! Ich bin mir fast sicher, dass die Justiz in Russland ähnlich tickt.
Wir haben sie gefunden. Die Prämisse, die so absurd ist, dass das Landgericht Hamburg sie nicht durchwinkt.
Was kann es sein, fragt ihr euch? Was kann so absurd sein, dass selbst das Landgericht Hamburg sagt: Nee, lass mal stecken, das ist zu absurd.
Und wer würde so eine Klage überhaupt einreichen? Das müsste ja auch ein besonders widerlicher Widerling sein?
Fragen über Fragen!
Ich löse mal auf: Axel Springer wollte Adblocker verbieten lassen, weil sie angeblich gegen das Urheberrecht verstößen.
Ich möchte das nochmal betonen hier, weil es so krass ist. Das Landgericht Hamburg (!!!) hat sie aus dem Saal gelacht.
Wow.
Aber keine Sorge. Die notorischsten Richter des Landgerichts Hamburg sind ja inzwischen hochbefördert worden und arbeiten beim Oberlandesgericht Hamburg. Die Sache ist also noch nicht vorbei.
Der Richter musste sich dafür auch nur geringfügig mit ein paar Annahmen aus dem Fenster lehnen:
Das Gericht unterstellte laut Hubrig, sie hätte beide Urheberrechtsverletzungen an dem Rechner ihres Sohnes oder ihres Ehemannes selbst begehen können.Diese Unterstellung ist so absurd, dass sie nicht mal die Klägerin vorzutragen getraut hatte. Denn die alte Frau hat nie in ihrem Leben PC-Kenntnisse erworben.
Ja gut, denkt ihr euch jetzt vielleicht, seit dem hat die Politik ja das Recht geändert, und das war ein alter Fall. Nach heutigem Recht wäre die Klage nie erfolgreich geworden. Da muss ich euch leider enttäuschen, denn die Rechtsänderung betraf die Störerhaftung. Das Gericht hat die Frau aber nicht als Störerin sondern als Täterin verurteilt.
Neben der Frage, ob das überhaupt akzeptabel ist, wenn der Staat so eine Aktion durchführt (in diesem Fall war es nicht unser Staat sondern die Franzosen und die Niederländer, wenn ich mich recht erinnere), gibt es da noch zwei weitere Probleme.
Erstens: Für Abhörmaßnahmen braucht man normalerweise einen richterlichen Beschluss, und für den braucht es einen Anfangsverdacht. In diesem Fall war der Anfangsverdacht "der hat verschlüsselt kommuniziert". Das ist ja schon ein bisschen dünn, würde ich denken, denn ich empfange und sende ja auch lauter verschlüsselte Mails. Rechtfertigt das jetzt auch bei mir eine Hausdurchsuchung oder was!?
Zweitens: Kann man eine Hausdurchsuchung alleine mit entschlüsselten Chatnachrichten begründen? Auch wenn die (nach deutschem Recht) illegal erlangt wurden? Das ist bei uns leider nicht ordentlich rechtlich festgeschrieben, dass Beweise aus illegaler Quelle grundsätzlich nicht verwendbar sind.
Nun, es gab da jetzt einige Gerichtsverfahren übers ganze Land verteilt, und die meisten Gerichte fanden das schon OK, wenn man Drogendealer aus dem Verkehr zieht. Wer braucht schon Beweise! Wenn die Bullen sagen, das ist ein Drogendealer, dann wird das schon stimmen. Illegal erlangte Beweise? *Gähn*! Was kommt als nächstes, dass jemand auf seine Grundrechte pocht?!
Aber jetzt gab es ein Gericht, das ausscherte. Das Landgericht Berlin hat die Eröffnung eines Hauptverfahren abgelehnt. Begründung:
Die Anklage der Staatsanwaltschaft stütze sich im Wesentlichen nur auf die über Encrochat geführte Kommunikation des Angeschuldigten, so die Richter. Die Tatvorwürfe in dem Fall seien jedoch allein mit den geheimen Chats nicht zu belegen. Die Daten unterlägen einem generellen Verwertungsverbot, entschied das Landgericht.Das klingt jetzt besser als es ist. Die haben nicht gesagt, dass solche "Beweise" generell nicht verwertbar sind, sondern erstmal nur in diesem Fall, wo aus Sicht der Richter die Chats nicht ausreichend inkriminierend sind.
Besonders bemerkenswert: Mehr hatten die nicht. Und es ist auch nicht so, dass die Franzosen ihre entschlüsselten Nachrichten ungebeten nach Deutschland geschickt haben. Nein, nein. Die Deutschen haben geguckt, wer auf der Liste der Encrochat-User aus Deutschland kam, und dann deren Nachrichten angefordert. Damit praktisch über Bande die Rechte der Leute verletzt, indem sie Dinge, die sie selbst nicht hätten tun dürfen, einfach die Franzosen machen ließen.
Das fand das Gericht dann doch recht dünn, und brachte diese tolle Analogie:
In der Begründung liefern die Richter ein Beispiel: Trage eine Person eine Brechstange mit sich, reiche das auch noch nicht für eine Durchsuchung wegen eines möglichen Einbruchs.Das klingt jetzt noch nicht sonderlich revolutionär, aber es ist praktisch einzigartig. Dass ein Gericht der Polizei ein Beweisverwertungsverbot ausspricht, kommt so gut wie nie vor. Entsprechend in Panik sind jetzt die Cops:
»Sollte diese Entscheidung des Landgerichts Bestand haben und zukünftig als Vorbild in anderen Verfahren gelten, können wir den Laden auch gleich dichtmachen«, sagt ein Kriminalbeamter.Ja, äh, pass uff, Atze, lass mich euch einen Vorschlag machen. Wie wäre es, wenn ihr ... Polizeiarbeit macht? Ihr wisst schon! Ermitteln! Wofür ihr bezahlt werden! Leute beim Drogendealen in flagranti erwischen!
Oder, wenn ich mal ein bisschen unrealistisch werden darf: Euch mal um richtige Kriminalität kümmern. Fahrraddiebstähle. Einbrüche. Räuber. Steuerhinterzieher! (Danke, Peter)
Offensichtlich gibt es da kein Limit. Das regional, überregional, national und international berüchtigte Landgericht Hamburg hat mal wieder so richtig tief ins Klo gegriffen.
Bei Androhung von 250.000 Euro beziehungsweise einer Ordnungshaft seien sie [Quad9, ein freier DNS-Resolver] verpflichtet, den Zugang zu einer Domain zu unterbinden, die per Sharehoster Alben des Musiklabels zugänglich macht.Der eigentliche Täter nach geltendem Recht ist hier der, der die urheberrechtlich geschützten Daten beim Sharehoster hochgeladen hat. Aber den belangen sie nicht. Auch nicht den Sharehoster. Auch nicht das Webforum, das auf den Sharehoster linkt. Nein. Sie belangen das Telefonbuch, dass es das Webforum aus dem Telefonbuch löschen soll.
Wie weit darf Satire gehen?
Update: Ein Leser fragt: Wie weit darf Satire gehen? Und hängt diese LG-Hamburg-Entscheidung an, dass DNS-Sperren wirkungslos sind und man daher einen Accessprovider nicht zu DNS-Sperren verpflichten könne.
Stellt sich raus: Ist nicht nur Verkacken. Ist auch Vetternwirtschaft und Korruption.
Gesundheitsminister Jens Spahn vergab Transportleistungen ohne Ausschreibung - und zwar an ein Unternehmen aus dem Landkreis seines CDU-Kreisverbandes.Aber macht euch keine Sorgen, da ist nicht viel Geld veruntreut worden:
hat dafür bislang einen „niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“ erhalten.Gar nicht schlimm, seht ihr? War bloß ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag!1!!
Dann ist da auch noch dieser Masken-Einkaufs-Verkacker anhängig, als das hier passierte:
insgesamt ging die Bundesregierung dabei Verpflichtungen in Höhe von 6,4 Milliarden Euro ein, 1,2 Milliarden stehen zur Verfügung. Unternehmer warten seither auf Zahlungen und Prüfberichte, vor dem Landgericht Bonn sind rund 60 Prozesse gegen das BMG anhängig.Großartiges Ministerium, das dieser Spahn da betreibt!
Ich weiß, was Sie jetzt denken, und Sie haben Recht! So inkompetent wie die sind, haben die doch unmöglich selber diese Open-House-Vergabeverfahren organisiert!
Zuständig für die Abwicklung der im Open-House-Verfahren eingegangenen Verträge ist bislang Ernst & Young (EY), der Auftrag wurde aber neu ausgeschrieben.Aaaah, EY, bekannt von ihrer nachhaltigen Qualitätsarbeit bei Wirecard!
Es gibt überhaupt nur ein Ministerium, das dem Gesundheitsministerium ernsthaft gefährlich werden kann bei der Olympiade des Verkackens: Die Autobahnruinen des Scheuer-Andi.
Laut Regierungsentwurf gibt es in den nächsten Jahren einen Mehrbedarf von rund 600 Millionen Euro.Da muss man aber noch die Bahn dazuzählen, damit man auf Regionen wie die Milliarden-Verpflichtungen bei den Masken kommt, die der Spahn uns da eingespahnt hat.
Begründung:
Die Kammer begründete ihren Beschluss laut der Sprecherin damit, dass entgegen der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde eine juristische Person nicht Betroffene in einem Bußgeldverfahren sein könne. Nur eine natürliche Person sei imstande, eine Ordnungswidrigkeit "vorwerfbar" zu begehen.Wie geil ist DAS denn? Das LG Berlin schafft mal eben den Datenschutz ab. Denn das Argument kann man ja wohl auf alle Datenschutzverstöße anwenden. Zumindest in Zukunft werden die Datenkraken einfach extra Wert darauf legen, dass die Firma das macht, nicht eine Einzelperson.
Der beste Rechtsstaat, den man für Geld kaufen kann!
Cyberpunk, fuck yeah!
Auf der anderen Seite ist das für die USA kein so großer Schritt mehr, wie es für uns klingt. Die haben eh merkwürdige Vorstellungen. Da kann es passieren, dass ein Dorf irgendwo im Nirgendwo an einer Durchgangsstraße gegründet wurde, und dann die Ampelphase manipuliert, damit möglichst viele Leute glauben, es sei noch gelb und sie könnten noch rüberfahren, aber der Sheriff von dem Dorf verteilt dann Knöllchen wegen bei rot über die Ampel fahren. Die Ampel wird von der Kommune aufgestellt, die Polizei wird von der Kommune gestellt, und ein Gericht haben die auch (brauchen sie aber gar nicht, denn die Knöllchen sind landesweit einklagbar).
Der lokale Regierungschef wird von der Bevölkerung gewählt, aber wenn der dafür sorgt, dass er keine örtlichen Steuern erheben muss (die würden auf die vom Bundesland und dem Bund draufgeschlagen!), weil genug Kohle von durchfahrenden Passanten abgezockt wird, dann ist die Wiederwahl natürlich im Kasten. Sheriff und Richter werden in den USA auch gewählt, aber wie gesagt ist das Abzocken der Passanten ja im finanziellen Interesse der Leute da, insofern werden die da auch Hardliner wählen.
Diese Konstellation führt zu Schlagzeilen wie dieser mit dem grandiosen Begriff "speed trap town". Es hat mich auch mal ganz direkt betroffen. Ich war auf Dienstreise in den USA und hatte ein Mietauto, das ich am Flughafen bekam. Bezahlte alles der Auftraggeber, insofern waren mir die Details erstmal egal. Aber das Auto hatte irgendein Problem und ich musste es nach einer Woche tauschen, und fuhr dann zu einer anderen Niederlassung, nicht der am Flughafen, weil die weiter weg gewesen wäre. Die örtliche Niederlassung hat mir dann empfohlen, den alten Mietvertrag bei der Gelegenheit zu stornieren und einen neuen zu machen. Der Typ dort erklärte mir das so: Der Flughafen ist als eigene Kommune inkorporiert und hat eigene Steuern und Abgaben auf alle Geschäfte in seiner Kommune erhoben, weshalb Autovermietungsverträge, die am Flughafen abgeschlossen waren, einen signifikant höheren Mietpreis pro Tag haben.
Kann natürlich auch sein, dass der mich verarscht hat und die Niederlassungen da gegeneinander in Konkurrenz stehen. Wer weiß.
Aber beim Road Trip durch Washington State bin ich dann in der Tat auch mal in einem nicht inkorporierten Dorf vorbeigekommen. Das war eine Siedlung, die die nötigen Unterlagen für eine Eintragung als Kommune nie unterschrieben hat. Die hatten ein Post Office (das bezahlt auch die Post, bzw. der Bund, nicht die Kommune) mit einem riesigen Bild von George W Bush an der Wand, aber keinen Sheriff und keine Feuerwehr. Wenn da ein Brand ausbricht, dann rufen die beim Nachbardorf an, und deren Infrastruktur schickt dann einen Wagen rüber und stellt eine fette (versicherte man mir) Rechnung.
Und in DEM Umfeld finde ich das jetzt auch keinen großen Schritt mehr, wenn sich die Leute selbst bewaffnen, weil es keine Polizei in der Gegend gibt.
Wenn ich mir jetzt die Situation angucke, dass ein Flughafen eine eigene Kommune ist, dann erscheint es mir sogar wie grundsätzlich dasselbe als wenn eine Tech-Firma das macht.
Man darf jetzt auch nicht überbewerten, was das bedeutet, wenn eine Kommune ein eigenes Gericht hat. Da kann man natürlich bei höheren Gerichten außerhalb der Kommune in Revision gehen, wenn die Mist urteilen. Dennoch kann auch das für eine Kommune äußerst lukrativ sein. In Texas gibt es z.B. ein berüchtigtes Gericht, das in Patentstreitigkeiten immer für den Patentinhaber urteilt, und dann jeweils Millionenstrafen verhängt. Sowas wie bei uns das Landgericht Hamburg in Internetfragen. Eine Schande für alle Rechtspfleger, landesweit verrufen. Aber in dem Ort hat Samsung dann (in Texas!) eine Schlittschuhbahn hingestellt, um in der sie ständig über ihr Pseudo-Gericht abzockenden Bevölkerung Wohlwollen zu generieren.
Nun, da gab es einen schönen Fall. Wer diese tolle Meldung des Postillon auf Facbeook teilte, dessen Account wurde gesperrt. Dagegen hat jemand geklagt und das Gericht urteilte wie folgt:
Die Frankenthaler Richter haben nun aber geurteilt: Was Facebook mit ihm gemacht hat, geht in Ordnung. Denn das Profil des Mannes war nur für wenige Stunden blockiert. Und das Unternehmen dürfe Nutzer auch vorsichtshalber sperren, wenn es einen Beitrag zunächst nicht klar einordnen kann.Das war das Landgericht, der Typ kann noch vors OLG ziehen. (Danke, Gereon)
Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg hat da höhere Ambitionen.
In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der Staatsanwalt unter anderem aus der Bibel die Worte "Wer sein Kind liebt, der züchtige es" zitiert. Außerdem sagte er, es sei noch gar nicht so lange her, dass das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen sei. In anderen Ländern sei das Züchtigen noch heute an der Tagesordnung. Auch laut Papst Franziskus sei es in Ordnung, wenn man seine Kinder "würdevoll" schlage, so der Staatsanwalt.Und wenn man das macht, dann kommen Kinder raus, die es später für normal halten, wenn Eltern ihre Kinder schlagen. Weil man das ja früher auch so gemacht hat. (Danke, Malte)
die Darstellung im Tagesspiegel zur Berliner Justiz ist leider falsch.Das wird ja immer schlimmer!
In Wirklichkeit kam dort Windows 7 zum Einsatz und nicht Windows 95. Leider können viele der Redakteure wohl Word 95 und Windows 95 nicht auseinanderhalten, wenn sie News stur abschreiben.Problematisch war dort die "selbst programmierte" Software AuLAK ("Automation des Landgerichts, der Amtsgerichte und des Kammergerichts"), die auf Basis von Word 95 (vermutlich Makro) lief. Diese war wahrscheinlich auch das Einfallstor des damaligen Trojaners. Es gab also schon lange keine Clients mit Windows 95 mehr und auf einem Rechner mit Windows 7 läuft zumeist auch Windows 10 einigermaßen (sofern man nicht wirklich Müll dort stehen hat).
Alleine dass man als Freifunker vor das Bundesverfassungsgericht ziehen muss, weil die Vorinstanzen alle ihren Job nicht machen, das ist eine Anklage gegen unser Rechtssystem.
Oh und falls jemand dachte, wenn man die Contentmafia derartig beschenkt, dass die dann zufrieden sind: Nope.
Denn Warner Bros. reichte am 17.12. 2019 gegen den Berliner Freifunker am Landgericht Berlin Klage ein und verlangt darin auch, ihn zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von 250.000 € oder zu sechs Monaten Haft zu verurteilen.Berlin. Nicht Palermo! Berlin!
Aus den Protesten in Hong Kong gab es dieses schöne Bild. Die Frage stellt sich auch in Bezug auf das systemische Justizversagen, das wir hier gerade beobachten können. Wen kann man anrufen, wenn die Justiz einen ungerecht behandelt?
Ich habe hier übrigens gerade die Inbox voll mit Juristen, die argumentieren, dass a) das schon gut sei, wenn Richter unabhängig sind, und b) ist die Justiz halt überlastet. Das mit der Unabhängigkeit der Richter sah ich auch lange Jahre so, aber seit ich mal beim Kammergericht Berlin als Gast ein Verfahren beobachtet habe, und seit ich Gaby Webers Kampf gegen Windmühlen beobachte, ändert sich meine Meinung. Mittlerweile radikalisiere ich mich da. Macht ohne Haftung funktioniert einfach nicht. Und mehr Geld geben gegen Korruption funktioniert auch nicht (siehe unsere Abgeordneten). Ordentliche Ausbildung und auf professionelle Selbstkontrolle hoffen hilft offensichtlich auch nicht. Vielleicht müssen wir Richter einfach aus Juristen auswählen, aber jeder darf in seiner Lebenszeit höchstens 4 Jahre Richter sein. Oder so. Ich habe auch keine gute Lösung, aber das heißt ja nicht, dass wir diese Eiterbeule von Justizversagen einfach weiter blubbern lassen können. Da muss jetzt mal was geschehen.
Und, äh, Überlastung? Srsly? "Ja, der Busfahrer hat drei Rentner überfahren, aber der war überlastet" Ja und? Das entschuldigt doch nichts!
Die Contentmafia hat der Jury erzählt, dass ihnen 23 Fantastilliarden Dollar pro Sekunde Schaden entsteht, weil Cox nicht allen Raubmordkopiererpiraten unter ihren Kunden sofort auf Zuruf den Vertrag kündigt. Und die Jury hat dafür gestimmt.
Mich hat das an ein Bit von Lewis Black erinnert, aus dem Jahre 2000, in einem Comedy Central Special. Es geht darum, wie beschissen das Schulsystem in den USA ist. Hier gibt es das Zitat:
You have any idea how bad a school system's gotta be to be 50th? Alabama was 47th, and this was three years ago, and the people of Alabama were so upset about the fact that their school system was terrible that the people of Alabama sued the state... which means the people of Alabama sued themselves. They said, (pokes himself in the forehead) 'I'm taking your ass to court! And I'm gonna squeeze your nuts, Bubba! You'll never have a proper dental plan again!'
Genau so war das hier auch. Nur dass sie nicht sich selbst sondern ihren ISP bestraft haben, der entweder pleite geht und dann haben sie kein Internet mehr, oder er legt die Kosten auf die Kunden um. In beiden Fällen haben sie im Effekt doch sich selbst bestraft.Das ist halt der Nachteil von Jury-Systemen. Wenn du da zufällige Elemente der Gesellschaft rausziehst, dann werden das eher nicht die überdurchschnittlich intelligenten sein.
Dieses Gericht war übrigens ein Circuit Court, das ist sowas wie bei uns das Landgericht. Schon eine höhere Instanz aber es ist noch Luft für eine Berufung, die Cox schon angekündigt hat.
Das Gericht war nicht in Alabama sondern das war einer er Circuit Courts von Virginia. Sie sagen nicht welcher, aber wenn ich mal raten müsste: Der, der auch gerade beschlossen hat, dass Snowden den Erlös für sein Buch nicht ausgezahlt kriegen darf, weil er den Inhalt nicht erst mit der NSA und der CIA gegengecheckt hat. Oder vielleicht war es der, der entschieden hat, dass Chelsea Manning weiter in Beugehaft bleiben muss, weil sie Julian Assange nicht anschwärzen will. Virginia ist bekannt für ihre großartige Gerichtsbarkeit.
Nicht nur Du bist von dem Urteil überrascht. Ich unterrichte an der Uni u.a. im Sommersemester ein, zwei Einheiten meiner Lehrveranstaltung zur Meinungsfreiheit. Und ich war überrascht. Bisher war jeder, mit dem ich darüber gesprochen habe, ziemlich überrascht. Dieses Urteil verstehen wohl nur die, die es geschrieben haben (wenn überhaupt).Aber von vorne:
In den 80ern hatten die Grünen z.T. sehr problematische Einstellungen zum Thema Pädophilie. So hat der Landesverband NRW wohl einen Beschluss gefasst, die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen an Kindern aufheben zu wollen "wenn keine Gewalt im Spiel ist". Der damaligen Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus wurde das wohl in einer Rede eines CDU-Abgeordneten zum Vorwurf gemacht – natürlich pauschal, ohne die Einschränkung hinsichtlich der vermeintlichen(!) Gewaltfreiheit. Das hat die Berliner Abgeordnete durch den Einwurf "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist" korrigiert.Zwischenbemerkung: Das ist eine ziemlich dumme Aussage, da man sie dahingehend verstehen kann, dass man mit Kindern tatsächlich gewaltlosen Sex haben kann. Ich bin der Auffassung, dass die Vornahme sexueller Handlungen an Kindern immer ein Akt der Gewalt ist, wenn nicht physisch, dann auf jeden Fall psychisch. Darum geht es aber im Urteil gar nicht.
Der obige Vorfall ist, wie gesagt, aus den 80ern. Im Jahr 2015 kochte er nochmal hoch, weil die Grünen da ihre zweifelhafte Vergangenheit mit dieser Thematik aufgearbeitet haben. In dem Zusammenhang kommentierte u.a. die Welt in einem Artikel, dieser Einwurf höre sich so an, als sei Sex mit Kindern okay, wenn keine Gewalt im Spiel ist.
Das wiederum hat die Facebook-Seite / der Blog "Halle Leaks" (dem Vernehmen nach wohl von einem Ex-Blood and Honor Nazi betrieben) aufgegriffen und der Politikerin die Aussage "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz okay. Ist mal gut jetzt" in den Mund gelegt.
Darauf hin hat der Mob auf Facebook das gemacht, was der Mob auf Facebook halt so macht. Unter anderem die Politikerin als "Stück Scheisse", "Krank im Kopf", "altes grünes Drecksschwein", "Geisteskrank", "kranke Frau", "Schlampe", "Gehirn Amputiert", "Drecks Fotze", "Sondermüll", "Alte perverse Dreckssau" oder "Paädophilen-Trulla" bezeichnet. Jemand schrieb "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!". Eine andere Äußerung war: "Wurde diese 'Dame' vielleicht als Kind ein wenig viel gef… und hat dabei etwas von ihrem Verstand eingebüßt…". Wieder eine andere Äußerung war: "Die will auch nochmal Kind sein weil sonst keiner an die Eule ran geht!".
Das Landgericht Berlin fand das alles "zwar teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch", aber letztlich um zulässige Meinungsäußerungen und insbesondere nicht für Beleidigungen.
Wie kommt es dazu?
Nun, zunächst hat die Politikerin Facebook verklagt. Die Politikerin wollte nämlich juristisch gegen die Urheber der Posts vorgehen und von Facebook wollte sie deren Identitäten. Dass sie die bekommen kann, steht in § 14 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG). Der nimmt Bezug auf "rechtswidrige Inhalte nach § 1 Abs. 3 Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Hier also: Beleidigung.
Mit anderen Worten: Wenn die fraglichen Äußerungen Beleidigungen darstellen, dann muss Facebook die Bestandsdaten der Urheber herausgeben.
Daher hat sich die 27. Kammer des LG Berlin Gedanken darüber gemacht, ob die Äußerungen Beleidigungen sind.
Interessanterweise hat das LG Berlin Beleidigung gar nicht definiert. Das ist auch schwierig, weil die Beleidigung (§ 185 StGB) der meiner Kenntnis nach einzige Straftatbestand ist, der im Gesetz nicht weiter beschrieben wird. Das Gesetz benennt "Die Beleidigung" als Tatbestand, beschreibt aber nicht weiter, wie die Handlung "jemanden beleidigen" aussieht. Mit "meinen" Studierenden im ersten und zweiten Semester bespreche ich das dann u.a. in Bezug auf das verfassungsmäßige Bestimmtheitsgebot…
Das LG Berlin hat anders angefangen und gesagt, dass zulässige Meinungsäußerungen jedenfalls keine Beleidigungen sind. Das ist grundsätzlich richtig, denn wenn eine Meinungsäußerung eine (strafbare) Beleidigung ist, dann ist sie ja folgerichtig auch nicht mehr zulässig.
Jedenfalls grenzt man hinsichtlich Meinungsfreiheit und Beleidigung (verkürzt) etwa wie folgt ab: Zunächst wird zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungen getrennt. Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich beweisbar (Bsp. "Es regnet." Wir können jetzt einen sachverständigen Metereologen fragen, was Regen ist und dann z.B. die Niederschlagsmenge messen oder feststellen, dass keine Wolke am Himmel ist und kein Niederschlag fällt) während Meinungen von "subjektiven Elementen des wertenden Dafürhaltens" (BVerfG, iirc) geprägt sind und grundsätzlich nicht beweisbar sind (Bsp. "Das Wetter ist schön." Schönes Wetter ist subjektiv und nicht beweisbar; der eine mag Regen, der andere Sonne, der nächste Schnee, und der Vierte braucht Trockenheit aber starken Wind usw. usf.). Wenn es eine Tatsachenbehauptung ist, dann kommt eher die üble Nachrede in Frage. Bei einer Meinung eher die Beleidigung. Bei Vermischung von Tatsachenbehauptung und Meinung ist das Gesamte im Zweifel als Meinung zu betrachten, die ist besser geschützt.
Das Gericht hat alles als Meinung betrachtet. Würde ich sogar noch mitgehen.
Die Grenze zwischen scharfer Kritik und Beleidigung wird (da gibt es einige Urteile vom BVerfG dazu, daher auch hier wieder verkürzt) dort gesehen, wo nicht mehr die Sache (dann zulässig) sondern die Person im Vordergrund steht. Mit anderen Worten: je ad hominem desto Beleidigung. Auch scharfe Werturteile zur Person sind zulässig, da gibt es also einen Graubereich, aber als Fausformel darf gelten, dass wenn die Person im Vordergrund steht und die Sache völlig in den Hintergrund tritt, dann liegt eine Beleidigung vor.
Daneben gibt es noch die sogenannten "Formalbeleidigungen". Das sind Ausdrücke und Wendungen, die immer auf die Diffamierung der Person abzielen; regelmäßig Ausdrücke aus der Fäkalsprache. "Arschloch" ist so ein Standardbeispiel der (heutzutage) eher gemäßigten Tonlage.
Das Gericht ist der Auffassung, dass sämtliche Äußerungen, die Gegenstand der Klage waren, noch ausreichend mit der Sachebene verbunden sind, dass sie nicht die Person der Politikerin, sondern die inhaltliche Frage in den Vordergrund stellen. Udo Vetter titelt im Lawblog passend: "Auf der Suche nach dem Sachkern" (Lawblog).
Dann ordnet es insgesamt 22 Äußerungen (die oben habe ich alle aus diesen 22 Punkten zitiert) mit ein paar Sätzen ein. Und schafft damit effektiv den Beleidigungsparagraphen mal eben en passant ab. Jedenfalls, wenn es um Politiker und emotionale Themen geht.
Bonmots aus dem Urteil sind dann so Absätze wie:
"Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit "Stück Scheisse" und "Geisteskranke" eine Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet".
"Auch in dem Kommentar 'Schlampe' kann eine von der Äußerung im kommentierten Post losgelöste primär auf eine Diffamierung der Person der Antragstellerin und nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache abzielende Äußerung nicht gesehen werden. Vielmehr ist auch dieser Kommentar ein Beitrag in einer Sachauseinandersetzung."Wenn das stimmt, dann darf ich die Richter auf Grund dieses Urteils als "miese Ärsche" bezeichnen, weil sie ja über diesen Fall so schlecht zu Gericht _gesessen_ haben (*tusch*). Ich glaube da aber eher nicht dran.
Wirklich eklig wird es dann beim Filetstück des Urteils:
"Der Kommentar 'Drecks Fotze' bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch hinnehmbaren. Weil das Thema, mit dem sie vor vielen Jahren durch ihren Zwischenruf an die Öffentlichkeit gegangen ist sich ebenfalls im sexuellen Bereich befindet und die damals von ihr durch den Zwischenruf aus der Sicht der Öffentlichkeit zumindest nicht kritisierte Forderung der Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern erhebliches Empörungspotential in der Gesellschaft hat, ist die Kammer jedoch der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss. Dass mit der Aussage alleine eine Diffamierung der Antragstellerin beabsichtigt ist, ohne Sachbezug zu der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung ist nicht feststellbar."Mit anderen Worten: "Drecks Fotze" ist schon okay, wenn es um ein emotional aufgeladenes Thema im Bereich Sexualität dreht. Nein. Einfach nein.
Das Gericht macht es sich mit dem Argument "Die ist Politikerin und muss viel aushalten, außerdem haben die sich ja über etwas aufgeregt und daher hat das einen sachlichen Anknüpfungspunkt" sehr viel zu einfach. Vieles davon ist eindeutig eine
FormalbeleidigungSchmähkritik und meines Erachtens deutlich über die Grenze dessen, was Politiker(innen) sich bieten lassen müssen.Auch eklig sind so Passagen wie:
"Die (…) Äußerung 'Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!' ist eine sicherlich geschmacklose Kritik, die mit dem Stilmittel der Polemik sachliche Kritik übt. Es geht dem Äußernden erkennbar nicht darum, die Antragstellerin als Person zu diffamieren, sondern an der von ihr getätigten Äußerung Kritik zu üben. Es liegt daher keine Beleidigung nach § 185 StGB vor. Die Antragstellerin wird nicht, wie sie dies meint, zum Gegenstand sexueller Fantasien gemacht."Ja nee, ist klar. Das Gericht erklärt die These, an einem Menschen sollten bis zu dessen Meinungsänderung sexuelle Handlungen vorgenommen werden zu einem sachlichen Debattenbeitrag, der keine sexuellen Vorstellungen in Bezug auf diesen Menschen beinhaltet. Schönen Dank auch. Tolles Menschenbild hat das LG Berlin da.
Noch so eine Passage in die Richtung:
"Die Äußerung 'Die will auch nochmal Kind sein weil sonst keiner an die Eule ran geht!" ist eine mit dem Stilmittel der Ironie ausgedrückte Kritik an der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung der Antragstellerin. Die Antragstellerin wird entgegen ihrer Meinung in dem Kommentar nicht wirklich zum Objekt sexueller Vorstellungen gemacht. Sicherlich macht sich der Kommentar ein wenig über die Antragstellerin lustig, eine Beleidigung liegt aber nicht vor."Heißt übersetzt: Wenn jemand sich vorstellt, dass a) an die Politikerin keiner "ran geht" und b) die Politikerin aber will, dass jemand an sie "ran geht" und sie daher "auch nochmal Kind sein will", da es ja inhaltlich um Sex mit Kindern geht – dann ist das keine sexuelle Vorstellung mit der Politikerin als Gegenstand. Sondern inhaltliche Kritik mit dem Stilmittel der Ironie. So das LG Berlin.
Du hast irgendwann mal in einem Alternativlos Podcast den Begriff der 'fractal wrongness' benutzt. Dieses Urteil ist das juristische Paradebeispiel dafür. Das ist fraktal falsch. Egal welche Ebene man sich anguckt, man findet immer irgendwas, was völlig daneben ist.
(Einschub: Es gibt da tatsächlich einige Äußerungen, die ich noch für zulässig halte. Beispiel: Die Äußerung "Ich könnte bei solchen Aussagen diese Personen die Fresse polieren" ist (abgesehen vom Akkusativ/Dativ-Fehler) "okay", d.h. nicht nett aber rechtlich zulässig.)
Das Sahnehäubchen ist aber:
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Politikerin sich das falsche Zitat (der Halle Leaks Blog, wir erinnern uns dunkel) voll als das eigene zurechnen lassen muss. Denn: Man könnte das Zitat ja in dieser Weise verstehen und sie hat dieser Interpretation nicht widersprochen.Mit anderen Worten: Nicht die Meute ist schuld, nicht der Hetzer, der der Meute den vergifteten Brocken hingeworfen hat – sondern die Politikerin ist selbst schuld.
Das ist Victim Blaming vom Feinsten. Und natürlich ein Freibrief für all diejenigen, die "den gerechten Volkszorn" entfachen wollen.
Insofern: Dieses Urteil kann man mit Recht sehr ausführlich kritisieren. Ich hoffe sehr, dass es nicht hält. Denn sonst weiß ich echt nicht, wo bei Beleidigungen noch die Grenzen gezogen werden sollen, wenn das noch innerhalb des Erträglichen ist.
Nachlesen kann man das Urteil im Volltext übrigens bei den Anwälten der Politikerin.
Update: Der Einsender korrigierte nochmal ein formales Randdetail :-)
Künast hatte 22 Äußerungen an das Gericht gereicht, weil sie die Herausgabe der Identitäten dahinter von Facebook haben wollte. Doch: "Da alle Kommentare einen Sachbezug haben, stellen sie keine Diffamierungen der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigung nach § 185 StGB dar."Ich bin kein Jurist, aber die Hürde kommt mir zu tief vor. Ich bin jetzt kein Freund von Frau Künast oder ihrer Politik, aber dass jemand jemanden straflos auf Facebook (oder irgendwo!) als "Drecks Fotze" (nur echt mit dem Deppenleerzeichen!) oder "Schlampe" bezeichnen kann, das wundert mich. Gut, die Begründung hebt auf den Kontext ab, aber das hätte ich unabhängig vom Kontext für jenseits des Erlaubten gehalten. Und zu Recht.
Update: Der Postillon dazu überzeugt mal wieder :-)
Aber wie so häufig in solchen Situationen hält das Empörungs-Kartell zusammen und steht geschlossen zum Virtue Signaling. Naja nicht alle. Aber ein paar Knalltüten haben sie gefunden:
Unterstützung erhält sie dafür vom Bundestagsabgeordneten Michel Brandt (Die Linke), der Fischers Klage als einen „Angriff auf die Pressefreiheit“ bezeichnete, sowie von Frauenrechtlerinnen, die den „misogynen Ex-Richter“ (Mayr über Fischer) schon seit Langem als Feindbild auserkoren haben – unter anderem wegen seiner Ablehnung der jüngsten Verschärfung des Sexualstrafrechts und seiner teils als sexistisch empfundenen Formulierungen. „Schluss mit sexistischen Sprüchen und Diffamierungen“ war auf einem Zettel zu lesen, den Besucher am Dienstag am Landgericht Karlsruhe ausgelegt hatten; „Keine Einschüchterung von Journalist*innen“ stand auf einem anderen.Die Journalisten haben ihn auf ihrem Spezialgebiet angegriffen, in der Presse, und jetzt greift er sie auf seinem Spezialgebiet an, vor Gericht. Ich glaube, das hätten sich die Journalisten vorher nochmal anders überlegen sollen.
Update: Fischer selbst hat sich auch mal zu dem Fall geäußert, das ist allerdings schon über ein Jahr her.
Das sind hervorragende Neuigkeiten! Endlich zieht mal einer den Stöpsel raus aus der Schlammgrube der Abmahnindustrie.
In einem Beschluss der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg soll es heißen, auf das "geschriebene Wort" sei "wenig Verlass". [...]Au weia. Da sieht man mal, wie sicher sich die Polizei normalerweise vor Gericht sein kann, mit ihren Behauptungen einfach durchzukommen. Das ist für dich ja jetzt auch eher ungewohnt.Nach Recherchen des NDR sollen Zeugen bei ihrer Vernehmung während der Hauptverhandlung Aussagen entschieden bestritten haben, die die Polizei in deren Namen in der Ermittlungsakte vermerkt hatte. [...]
Die Richter sind nach der Vernehmung des Ermittlungsführers der Polizei außerdem zu dem Schluss gekommen, dass auf dessen Abschlussbericht "nur wenig gestützt werden kann", nachdem der Beamte in seiner Vernehmung selbst angebliche Ermittlungsergebnisse als "Arbeitshypothesen" bezeichnet hatte.
Es ist so krass, dass das Gericht nicht mal den Videos der Polizei glauben wollte!
Auch die Videos vom Aufmarsch auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels seien nicht so aussagekräftig, wie es zuerst schien. Das gelte besonders dann, wenn man die Videos ohne die - aus Sicht der Richter - "suggestiven Bearbeitungen" der Polizei anschaue.Heilige Scheiße! Na ich hoffe mal, dass das Schule macht!
Wie schön die Welt sein könnte, wenn solche Dinge rein evidenzbasiert entschieden würden! (Danke, Daniel)
Heiko Klatt vertritt den Journalisten Ken Jebsen.Und … tatsächlich gibt es eine längliche Liste von Änderungen. Ich habe mal ein paar davon durchgeklickt. Zumindest die ersten der Änderungen machen alle positive Details rückgängig, mit m.E. fadenscheinigen Begründungen wie dass eine Pressemitteilung kein gültiger Beleg nach Wikipedia-Standards sei. Das sieht wirklich ausgesprochen erbärmlich aus, selbst nach Wikipedia-Standards.
Seit [Feliks] das bekannt ist, bearbeitet er auch den Artikel von Heiko Klatt.
Telepolis hatte auch mal einen längeren Artikel über ihn.
Mir ist noch ein interessantes Detail aufgefallen. Nirit Sommerfeld ist auch mal Opfer seiner redaktionellen Arbeit bei Wikipedia geworden. Die sollte beim Göttiger Friedenspreis für die Jüdische Stimme die Laudatio halten (stand dort im FR-Link). Die Welt ist klein.
Mich beschäftigt ja bei der Feliks-Frage vor allem, wieso er eigentlich einen Hebel hatte, einen Artikel über seine Person zu verhindern, aber ich nicht. Mich hat niemand gefragt, ob ich das gut finde, dass Wikipedia einen Artikel über mich macht. Wenn mich jemand gefragt hätte, hätte ich "Nein" gesagt. Und nicht nur maßen die sich an, meine personenbezogenen Daten zu veröffentlichen, sie schreiben nicht mal ihre Realnamen dran. Ich finde das skandalös.
Es geht um die schleichende Normalisierung rechter Gewalt als "bloß ein armes Würstchen aus dem Internet" (um mal völlig unpassend die Ausrede zu übernehmen, die die Polizei mir gegenüber damals brachte). Der ganze Artikel ist ein einziges Money Quote. Ich muss da mal großflächig zitieren.
Der erste Fall ist jemand, der auf einer Mai-Demonstration "mit dem Auto Jagd auf Menschen gemacht und sie mit Steinen beworfen" haben soll.
Carsten M. und seine Freundin trugen dabei schwarze T-Shirts mit der Aufschrift "Aryans - Support your race".Also hat die Polizei eine Hausdurchsuchung gemacht, die so ablief:
Pistolen, Messer, Armbrüste, sogenannte Polenböller, Schwarzpulver, mehrere Behälter mit Stahlkugeln [...] "In nahezu jedem Raum", so notierten es die Polizisten, "befanden sich Nazi-Devotionalien." Mal eine SS-Flagge, nur seitenverkehrt aufgehängt, mal Aufkleber der "Division Braune Wölfe", einem gewaltbereiteten Zusammenschluss bundesweit aktiver Neonazis. Und auch ein laminiertes Schild wurde gefunden mit dem Aufruf: "Volksgenosse, trittst Du ein, soll Dein Gruß 'Heil Hitler' sein."Gut, denkt ihr euch jetzt vielleicht, einen klareren Fall von rechtsradikaler Gewalt kann man sich kaum als Gedankenexperiment konstruieren. Der wird für Jahre im Knast verschwunden sein. Nun, nicht ganz.
Die zuständige Staatsanwältin in Halle hält den Fall für "typisches Alltagsgeschäft" und hat den Fall, der nun am Landgericht verhandelt wird, darum auch nur am Amtsgericht angeklagt. Sie begründete das in einer Stellungnahme so: "Die von den Angeklagten gezeigte Aggressivität geht nicht über das hinaus, was bedauerlicher Weise im Umfeld sogenannter politischer Veranstaltungen inzwischen üblich ist."Öhm... wut? Geht noch weiter! Die Waffenfunde und Nazi-Devotionalien seien ja bloß in der Wohnung gewesen, und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass er die öffentlich zeigen wollte.
"Die Ausgestaltung der eigenen vier Wände ist, sofern keine Außenwirkung eintritt, in der Bundesrepublik Deutschland jedem überlassen"Und diese Art von Fällen gibt es bei der Staatsanwaltschaft im Osten offenbar häufiger. Ein Kampfsportler bedroht Journalisten mit "Die Wahrheit, oder eure Köpfe auf den Tisch". Die Staatsanwältin findet:
"Es wird damit nicht eindeutig ein zukünftiges Verbrechen angedroht, sondern eher sprichwörtlich zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung aufgefordert"Oh ach SO ist das!
Aber der geilste Fall kommt ganz am Ende des Artikels. Szenario: Mann dringt in Wohnung eines Liberianers ein, angeblich weil er zu laut "Kanakenmusik" gespielt hat.
Sie kamen mit Schlagstock und Schlagring und schlugen die Frau bewusstlos, verletzten den Mann und sogar den fünf Jahre alten Enkel der Deutschen, der in der Wohnung war.Das ist ja schon krass, aber es wird noch besser. Die Polizei besucht den Mann also, und er zeigt ihnen am Eingang erst einen Reichsbürgerausweis, dann seinen NPD-Mitgliedsausweis.
Dennoch sah das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat vielleicht einen fremdenfeindlichen Hintergrund hatte. Es zog sich ganz formalistisch aus der Affäre: Weil die Polizei nicht das Datum auf den Ausweisen notiert hatte, könne man nicht feststellen, ob die beiden Ausweise vielleicht schon abgelaufen gewesen seien. Die beiden Männer kamen mit Bewährungsstrafen davon.Und das war das Gericht, nicht die Staatsanwaltschaft diesmal.
Wie sich rausstellt, ist die Berliner Polizei noch krasser. Die haben erfahren, dass die Hells Angels einen Mann umbringen wollen, und haben es geschehen lassen, damit sie danach (!) einen Boss von denen verhaften konnten.
Und das sagt nicht irgendwer, das sagt das Landgericht Berlin:
Das Landeskriminalamt Berlin hat nach Einschätzung des Landgerichts einen Rocker-Mord billigend in Kauf genommen, um Mitglieder der Hells Angels festnehmen zu können. Das geht aus einem rechtlichen Hinweis hervor, den das Gericht den Verfahrensbeteiligten gegeben hat. Demnach hatten die Beamten bereits Monate zuvor Anhaltspunkte dafür, dass der Mord geschehen solle.Das Opfer heißt übrigens Tahir Özbek. Da ergibt sich dann auch gleich eine andere, noch abstoßendere Interpretation der Sachlage.
Nach dem Versammlungsgesetz ist es verboten, in der Öffentlichkeit uniformähnliche Kleidung zu tragen, wenn damit eine politische Gesinnung ausgedrückt werden soll und das Ganze einschüchternd wirkt. Das Landgericht Wuppertal hatte die jungen Männer freigesprochen, weil sich niemand bedroht gefühlt hätte. Doch der BGH urteilte nun: Es reiche schon aus, wenn die Gefahr bestehe, dass junge Muslime durch solche Westen eingeschüchtert würden.
Begründung:
Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte der Vorsitzende Richter Tim Crummenerl am Dienstag.Ich beobachte mich ja selber gerade beim Umschwenken. Von "Softwarepatente sind Scheiße und müssen weg" zu "Alle Patente sind Scheiße und müssen weg". Die gesamte Argumentation für Patente ist in meinen Augen Bullshit. Du erfindest etwas, und es bringt dir einen Vorteil im Markt, bis es jemand nachbaut. Wenn deine Erfindung nicht trivial war, dauert das Nachbauen etwas. Bis dahin hast du halt einen Vorteil.
Und jetzt patentieren die Leute Aufhängungen von Rasierern. Ernsthaft? Ich verstehe ja, wie wir falsch abbiegen konnten, aber wie konnten danach wir so lange weiterfahren?!
Fürchtet euch nicht, in Hamburg arbeiten echte Spezialexperten! Die können das!
Die Verwaltung des Landgerichts (LG) Hamburg sieht sich nicht dazu veranlasst, rechtsverbindlich zu erklären, dass die Inhalte auf der eigenen Seite alle den Vorgaben des Urheberrechts entsprechen. Das erklärte das Gericht nun auf zwei Anfragen von heise online hin, die als Folge eines aktuellen Beschlusses von vergangener Woche gestellt worden waren.Natürlich nicht! Unsere Gesetze sind für den Pöbel, nicht für uns selbst!!1!
Nehmen wir mal an, ich will eine Webseite gelöscht haben, und gehe zum Hoster oder zu Google und sage, ich würde in der Seite beleidigt, oder mein Geschäft geschädigt, oder was auch immer. Hatespeech. You name it. Dann sagt der Hoster, wenn es ein guter Hoster ist, sie möchten gerne die Gerichtsunterlagen sehen. Die, in denen ein ordentliches Gericht entschieden hat, dass auf dieser Webseite tatsächlich justiziable Dinge behauptet werden.
Und die habe ich als Internetzensor ja in der Regel nicht, denn es geht ja häufig um Dinge, bei denen eben kein Gericht finden würde, dass die wirklich weg müssen.
Gut, in Deutschland geht man halt zum Landgericht Hamburg, klar, aber sowas haben die Amis nicht. Die mussten sich also ein anderes Verfahren überlegen. Und das sieht so aus: Man macht einfach ein Fake-Gerichtsverfahren gegen jemanden mit dem richtigen Namen. Dann "einigt" man sich mit dem virtuellen Beschuldigten, indem man halt eine Unterschrift unter einem Einigungsvertrag fälscht. Und mit diesem "Einigungsvertrag" beantragt man dann eine echte einstweilige Verfügung. Wenn der Richter dem Einigungsvertrag nicht glaubt und die beiden Parteien zu sich ins Gericht beruft, bricht man den Versuch ab und probiert es bei einem anderen Gericht nochmal.
Und die Punchline ist: Sogar die Unterschrift von dem Klage-Einreicher scheinen gefälscht zu sein.
Mögliche Auflösung:
(As we’ll see below, Mitul Patel and some of the other plaintiffs state that they did not authorize the lawsuit or sign the pleadings, though they did hire a “reputation management company” to do something.)
Jetzt muss Eventim wohl Kickbacks vereinbaren oder zumachen, oder wie?
Ja aber echt mal, innovativer geht es ja wohl kaum!
Unfassbar. Money Quote:
Ein Landgericht stufte Sofort sogar als nicht "zumutbares Zahlungsmittel" ein – in dem Sinne, dass Händler Sofortüberweisung nicht als einzige Zahlungsweise ohne Zusatzkosten anbieten dürfen. Die Richter argumentierten unter anderem mit Sicherheits- und Datenschutzbedenken. Die Sofort GmbH betont jedoch, dass die Banken bislang keinen Nachweis für mangelnde Sicherheit bringen konnten und wirft ihnen "langjährige Verweigerungshaltung“ vor.Ja aber echt mal! Wer sagt denn, dass aus dem Flugzeug springen ohne Fallschirm unsicher ist? Es ist ja noch keiner dabei umgekommen! Wie? Nein, das liegt nicht daran, dass das niemand bei klarem Verstand macht!1!!
Ich stelle mir da ein Gerichtsverfahren vor. Jemand gibt denen seine PIN und TANs und die Kohle ist weg. Der Typ klagt, die Bank zeigt auf diese GmbH, die GmbH erklärt, bei Ihnen sei alles sicher, das Gegenteil müsse man erstmal nachweisen. Und dann? Wie weist der Kunde das dann nach? (Danke, Sebastian)
In Ulfs Worten:
Das ist in der Tat eine Nebenkerze der Groko - wenn es so kommt, wie die BReg ggü. NP sagte:Seufz.https://netzpolitik.org/2016/abschaffung-der-wlan-stoererhaftung-fuer-jubel-ist-es-zu-frueh/
dann wird das nix mit dem Ende der Abmahnungen.
Der Einsender kommentiert:
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz macht das Hochwasser 2010 dafür verantwortlich, was besonders unglaubwürdig ist, da das Hochwasser in Chemnitz gar nicht so hoch war das davon irgendwelche Akten fortgespült worden sein könnten.Nunja, das sieht für mich schon so aus, als ob da der eine oder andere Keller geflutet worden sein könnte. Und die Staatsanwaltschaft und das Landgericht in Chemnitz sind in Flussnähe. Wenn man also mal dringend eine peinliche Akte loswerden möchte, wäre das schon eine naheliegende Methode.
Ist ja auch nicht so, als könnte man so ein Hochwasser nicht kommen sehen, 2002 war da ein noch krasseres Hochwasser.
Gut, fortgespült wären die dann wohl nicht worden. Aber aufgeweicht und unleserlich?
Update: Ein Chemnitzer korrigiert:
deine Vermutungen was das "zufällige" Fluten der Akten in der Staatsanwaltschaft und im Landgericht angeht, nur weil sie in Flußnähe liegen, ist leider falsch. Beide Gebäude liegen auf dem Kaßberg. Da der rund 30m über dem Niveau der Innenstadt liegt, wäre eine Kellerflutung in den oben genannten Gebäuden eher das geringste Problem, dann würde es Chemnitz seit 2010 zu großen Teilen nicht mehr geben.
Update: Ein anderer Chemnitzer kommentiert:
Jedoch war die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch einige Zeit an der Annaberger Str. Dort stand das Wasser bis zu 1.5 m hoch in den Häusern.
(Danke, Martin)
Ist ja auch irgendwie klar, dass das so laufen würde. Wir haben die Justiz totgespart und die Kohle den Geheimdiensten gegeben. Was haben wir erwartet, was dann passieren würde? (Danke, Melinda)
Die darin bestätigte Einstweilige Verfügung verpflichtet einen niedersächsischen Whistleblower nicht nur dazu, E-Mails der Führungskraft einer NGO nicht mehr weiter zu verbreiten, sondern auch vier Aussagen zu unterlassen - und zwar unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht.Es kommt ja nicht oft vor, dass ich mit dem Landgericht Hamburg inhaltlich übereinstimme, aber die Idee, dass das Weiterleiten von E-Mails grundsätzlich eine Persönlichkeitsverletzung ist, … das habe ich auch schon immer so gesehen. Ausnahmen gibt es natürlich, zum Beispiel wenn es sich um ein Kommentar-E-Mail-Postfach oder eine öffentliche Mailingliste handelt. Oder eine Rundmail an alle Mitarbeiter oder so.In der Weiterleitung der zwei kurzen Mails sieht das Landgericht Hamburg nämlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, obwohl es in ihnen nicht um persönliche Angelegenheiten ging, sondern darum, wie die NGO mit Mitarbeitern umgeht.
Und wenn es, wie in diesem Fall, um Whistleblowing innerhalb einer Organisation geht, dann muss man im Einzelfall gucken. Der Whistleblower-Schutz ist in Deutschland ja traditionell nicht gesetzlich zugesichert, und das ist in meinen Augen eine Schande für unser Land.
Dass man nicht mehr die Wahrheit sagen darf, das ist natürlich mal wieder ein klarer Fall von "das Landgericht Hamburg dreht frei". Seufz.
Bonus: Das Verfahren richtete sich gegen eine US-amerikanische Webseite.
Update: Ja, Leute, das ist altbekannt. Das war nicht mein Punkt. Mein Punkt war: Das wäre die Gelegenheit gewesen, dem Beuth-Verlag mal gepflegt die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Es gibt nämlich überhaupt keine wie auch immer geartete Rechtfertigung dafür, dass jemand für den Zugriff auf Normen Geld verdient. Entweder es ist eine Norm, deren Zweck ist, eine allgemeine Vorschrift für den interoperablen Bau von Dingen zu sein, und dann hat die auch kostenfrei jedermann zugänglich zu sein, oder es ist keine Norm, dann können wir von mir aus den Markt das regeln lassen. Aber was wir hier haben ist ja gerade kein Markt, in dem irgendjemand anderes konkurrieren könnte, sondern wir haben Normen, an die ich mich halten muss, aber nur einer kann sie mir verkaufen. Hier hätte das LG Hamburg sagen können: Nee, Freunde, das ist nicht urheberrechtlich geschützt. Das ist vom Charakter her wie ein amtliches Dokument. (Danke, Gerry)
Klingt ja auch wie eine gute Idee, bis man sich mal die juristischen Implikationen in einem vom Landgericht Hamburg ins Störerhaftungs-Pleistozän zurückgebombte Deutschland überlegt.
Microsoft enables Windows 10's Wi-Fi Sense by default, and access to password-protected networks are shared with contacts unless the user remembers to uncheck a box when they first connect.
Frank Hanebuth ist ein Hells Angel. Hier ist die Vorgeschichte:
Damals hatten Zeitungen berichtet, der Partymeilen- und Rotlichtunternehmer Hanebuth zeichne für einen Bombenabschlag am Ammersee verantwortlich. Der wirkliche Täter ist aber schon lange überführt, geständig und bereits vor einem Jahr vom Landgericht in Traunstein für die Tat verurteilt worden.Wait, what? Wir wissen nicht nur, das es jemand anderes war, sondern wir wissen auch, wer, und derjenige ist geständig und verurteilt? Und trotzdem sitzt dieser Mann noch im Knast? Da kann man nur sagen: Der beste Rechtstaat, den man für Geld kaufen kann!
Update: Beim ehemaligen Nachrichtenmagazin gibt es ein paar mehr Details zu den Vorwürfen. (Danke, Christian)
Mieter können nicht ohne weiteres Mieten wegen Lärms vom Bolzplatz einer benachbarten Schule mindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Er hob eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Hamburg auf und gab den Fall an die Vorinstanz zurück.Vielleicht müssen wir Hamburg mal den Bundeslandstatus wegnehmen. Die kriegen dieses LG-Hamburg-Problem ja seit Jahren nicht in den Griff da. (Danke, Nicole)
Der Punkt beim Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist ja gerade, dass der Tracker keine Ahnung hat, welche Files da getraded werden. Nicht weil er böswillig wegguckt, sondern weil er es nicht wissen kann. Er kennt nur einen kryptographischen Hash-Wert der Dateien. Und was macht einen Hash-Wert zu einem kryptographischen Hash-Wert? Dass Rückschlüsse von Hash auf Inhalt praktisch unmöglich sind.
Aber von solchen Details als Logik und Naturgesetzen hat sich das Landgericht Hamburg ja noch nie beeindrucken lassen.
Ja, höre ich euch jetzt fragen, könnte der Torrentbetreiber nicht einfach die Hash-Werte googeln oder auf den Torrent-Trackern nach ihnen suchen? Klar! Aber die werden ja der Reihe nach weggeschossen, und wenn da was stünde mit dem jeweiligen Hash-Wert, dann wäre das nur Hörensagen. Da kann sonstwas stehen.
Was hier gerade passiert, ist dass das Landgericht Hamburg das Telefonbuch verurteilt (? oder einstweilige Verfügung? Nicht so klar aus dem Text), weil die Musikindustrie sagt, dass Kriminelle miteinander telefonieren. Und es ist noch nicht mal klar, dass die Kriminellen überhaupt vorher ins Telefonbuch geguckt haben, weil Bittorrent auch ohne Tracker funktioniert.
Jeder, der einen Webserver betreibt, oder einen DNS-Server, oder einen Jabber-Server, oder einen Mailserver, oder sonst irgendwelche Server, der sollte sich jetzt echt Sorgen machen.
Update: Scheint sich bloß um eine Einstweilige Verfügung zu handeln. (Danke, Florian)
Die Schranken dafür, was laut höchstrichterlicher Deutung des Gesetzes als Vergewaltigung gilt, und dem, was nach meiner Interpretation des Gesetzes Vergewaltigung ist, unterscheiden sich um Welten. Es geht um einen Fall häuslicher Gewalt, der Mann schlug die Frau häufiger, und hat sie dann unter Gewaltandrohung zu Analsex gezwungen. Hier ist, was der BGH dazu schreibt.
So hat sich das Landgericht in beiden Fällen nicht mit eventuell gegebenen Fluchtmöglichkeiten von A. N. auseinandergesetzt. Die Tatsache, dass sich A. N. jeweils allein mit dem Angeklagten im Wohnzimmer der Familienwohnung befand und von den schlafenden Kindern keine Hilfe erwarten konnte, belegt für sich genommen noch nicht, dass es ihr nicht möglich war, sich dem Angeklagten durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267 Rn. 2; Urteil vom 10. Oktober 2002 — 2 StR 153/02, NStZ - RR 2003, 42, 44; MüKo StGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 177 Rn. 44; Perron/Eisele, in: Schönke/Schröder 28. Aufl., § 177 Rn. 9). Konkrete Feststellungen zu den räumlichen Gegebenheiten in der Wohnung und zum Schließzustand der Türen hat das Landgericht nicht getroffen. Die mitgeteilten Begleitumstände legen es in beiden Fällen nicht nahe, dass der Angeklagte vorab darauf bedacht gewesen sein könnte, eventuelle Fluchtwege durch entsprechende Vorkehrungen zu versperren.Das finde ich absolut schockierend und ziehe daher meine Befürchtungen zurück, dass jetzt lauter Männer ohne ausreichende Beweise in den Bau wandern könnten. Wenn DAS die Beweislast ist, die auf
Zudem hätte sich das Landgericht auch eingehend mit der Frage befassen müssen, ob es A. N. in zumutbarer Weise möglich war, durch Schreie oder andere Geräusche fremde Hilfe zu erlangen. Die Feststellung, dass sie bei einer Gegenwehr mit Schlägen des Angeklagten rechnete und alles unterließ, was ihre Kinder wecken konnte, damit nicht auch sie Opfer befürchteter Übergriffe des Angeklagten werden (UAS. 10), belegt nur, dass sich A. N. schutzlos fühlte, weil sie keinen Weg sah, Dritte ohne Risiko für sich selbst und ihre Kinder auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ob und inwieweit ihre Befürchtungen tatsächlich berechtigt waren und sie deshalb — worauf es hier maßgeblich ankommt — auch bei objektiver Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2011 — 3 StR 359/11, Rn. 7; Urteil vom 25. Januar 2006 — 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 362 f.; a.A. MüKo StGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 177 Rn. 44 mwN) keine Möglichkeit hatte, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, hat das Landgericht nicht geprüft, obgleich hierzu Anlass bestand.Also wenn ich das lese, muss ich mich ja fast fragen, ob es überhaupt Sinn hat, die Gesetze zu verändern. Wenn sich die Rechtsprechung aus einem gut klingenden StGB-Paragraphen so ein Gerüst an Anforderungen zusammenschustern kann, dann sollte man vielleicht erst mal das genauer analysieren, damit man es in Zukunft vermeiden kann. Krasse Kacke.
Update: Das Urteil ist nicht ganz so übel, wie es auf den ersten Blick aussieht. Das Gericht kritisiert im Wesentlichen, dass die Vorinstanz eine Verurteilung nach § 177 Nummer 2 vorschnell ausgeschlossen hat, und die schwieriger zu beweisende Nummer 3 gewählt hat. Und es sagt natürlich auch nicht, dass der Angeklagte freigesprochen werden muss, sondern dass neu verhandelt werden muss, unter Würdigung der genannten Punkte. Und das beinhaltet eben auch, dass man ihn auch nach Nummer 2 verurteilen könnte.
Was geht denn DA ab? Waren da die üblichen Richter pinkeln und ein Azubi hat geurteilt? Dem noch keiner gesagt hatte, was da die Parteilinie ist?
Naja, wie dem auch sei, Joffe und Bittner wollen jetzt wohl durch die Instanzen gehen. Finde ich in Ordnung. Je mehr Instanzen, desto höhere Kosten für die Verlierer. Also für Joffe und Bittner. Und da kann es dann auch kein Geheule geben, wenn die sich das selbst zufügen.
Und was tut man, wenn man einen Verdächtigen hat? Na so das Übliche halt. Disziplinarverfahren, Ermittlungsverfahren, Sicherheitsüberprüfung durch die Kumpels bei der Gest… dem "Verfassungsschutz". Als das nichts half, machte man halt noch eine "erweiterte Sicherheitsüberprüfung".
Dabei werden nicht nur die personenbezogen Daten aller Verfassungsschutzämter und Nachrichtendienste, des Bundeszentralregisters, des Bundeskriminalamtes gezogen. Auch alle Polizeidienststellen der Regionen, in denen der Beamte zuletzt gemeldet war, sind abzufragen. In der Regel wird nebenher der Lebenspartner überprüft.Und wenn man beim Verfassungsschutz nach einem Polizisten fragt, werden die natürlich neugierig und haben auch erstmal Einblick in die Ermittlungsakten beantragt. Wie begründet man sowas? Na ganz einfach!
begründete der Dienst die Forderung damit, dass möglicherweise aus den Akten auch Erkenntnisse über "zum Beispiel Alkoholabhängigkeiten, psychische Erkrankungen oder Überschuldungen" gewonnen werden könnten. Schließlich, hieß es, gelte bei einer Sicherheitsüberprüfung nicht der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", sondern "Im Zweifel für die Sicherheit".IM ZWEIFEL FÜR DIE SICHERHEIT!
Naja, denkt ihr euch jetzt vielleicht, die Ermittlungsbehörden drehen ja immer irgendwie frei, da steht ja immer noch die Staatsanwaltschaft und die Justiz zwischen denen und uns und verhindert zu krasse Übergriffe. So war das mal gedacht, ja, aber in unserem Universum läuft das in der Praxis so ab:
Im Frühjahr 2012 beantragte die Staatsanwaltschaft Erfurt beim Amtsgericht "ohne vorherige Anhörung die Durchsuchung der Person, der Wohnung mit Nebenräumen und der Fahrzeuge" des Beschuldigten.Denn der wäre ja gewarnt gewesen, wenn man ihn vorher anhören würde!
Was die ganze Geschichte jetzt zu News macht, ist dass das Amtsgericht das nicht durchgewunken hat. Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin natürlich zum Landgericht — sowas wie eigene Fehler einräumen gibt es bei uns nicht —, und das Landgericht hat dann gänzlich unerwartet das Amtsgericht bestätigt. Nur auf Basis von Vermutungen wollten die keine Hausdurchsuchung genehmigen.
Und das, liebe Leser, ist so ungewöhnlich für Deutschland, dass wir das jetzt in der Zeitung lesen können.
So gut, dass ihn selbst der Richter am Landgericht in Frankfurt adelte: „Sie haben gute Qualität zu fairen Preisen verkauft.“Auch die Staatsanwaltschaft zollte Respekt:
Sollte der Anbau von Cannabis-Pflanzen irgendwann legal sein, so der Staatsanwalt: B. wäre der richtige Mann dafür.Selbst die Polizei war beeindruckt!
„Das war super gebaut“, stellte ein Polizist vor Gericht fest.
Sowohl strafrechtlich als zivilrechtlich bleibt der Brutalo-Einsatz nun wohl ungeahndet: Die 20.000 Euro, die Kleins neue Zähne kosteten, spendeten St.-Pauli-Fans.
Das Landgericht München hat heute ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln auf YouTube sind illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München.Dabei hat Youtube das schon extra zurückhaltend formuliert, um keine falschen Tatsachenbehauptungen zu tätigen. Was für ein krasses Fehlurteil des LG München. Aber hey, ich bin ja eh der Meinung, dass die Gema schleunigst zugemacht werden müsste. In erster Näherung muss die Gema-Vermutung weg.
Diese Aussage mit herabwürdigen und anschwärzen bringt auch Heise, das scheint also tatsächlich im Urteil zu stehen. WTF?! Wo ist denn da bitte eine Herabwürdigung? Und "anschwärzen" ist meines Wissens kein juristischer Begriff. Ich glaube es hakt!?
Ich hoffe mal, Google lässt das nicht auf sich beruhen. Immer feste druff. Na los, Google, greift mal kurz in die Sofaritze.
Ich schlage vor, das Landgericht Köln zu schließen. Wenn die sich von so einem argumentativen Taschenspielertrick an der Nase herumführen lassen, dann sollten die in Deutschland nicht die Macht haben, Menschen hinter Gitter zu stecken. Das ist aus meiner Sicht eine Bankrotterklärung. (Danke, Tilo)
Zwar liege eine Open-Source-Entwicklung vor, deren Produkt habe Appwork sich aber zu eigen gemacht. Hierfür spreche, dass der Hersteller finanziell durch Werbung von der Verbreitung der Software profitiere. Im Informationsfenster der Software sei ein Vermerk zugunsten des Unternehmens angebracht.Damit liegt die Idee nahe, ab jetzt in solcher Software lieber Werbung für das LG Hamburg und vielleicht noch die eine oder andere Abmahnkanzlei einzubauen. Mal schauen, was passiert, wenn das jemand ausprobiert. (Danke, Tim)
Was wenn der tatsächlich ein Vergewaltiger ist? Geht der dann nicht direkt zu seinem Opfer und vollendet die Tat? Sorgt euch nicht, daran haben auch die zuständigen Spezialexperten gedacht:
Wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch mitteilte, wurden dem 50-Jährigen Auflagen erteilt: Er muss Kontakte jeglicher Art zu seinem mutmaßlichen Opfer, einer Frau in seiner Nachbarschaft, unterlassen.Na DANN ist ja alles gut!1!! (Danke, Andreas)
Nun wird sich der eine oder andere vielleicht fragen, wieso die nicht einen anderen Gutachter nehmen? Dieser Gutachter würde ja, wenn es nach meinem Rechtsempfinden ginge, in Europa eh nie wieder mit Gutachten beauftragt werden, und die Staatsanwaltschaft müsste für sein ursprüngliches Gutachten mal Ermittlungen starten. Aber mich fragt ja keiner.
Es gibt also kein neues Gutachten. Auf die Idee, einen anderen Gutachter zu fragen, kommt offenbar niemand. Oder hey, vielleicht gibt es da auch irgendwelche formaljuristischen Gründe. Und damit sind dem Gericht die Hände gebunden. Nein, wirklich! Das Bayreuther Gericht sagt, ohne neues Gutachten sind die Tatsachenfeststellungen von damals weiterhin rechtskräftig und sie können nichts machen. Andere Neuigkeiten gibt es in dem Fall auch nicht, weil das Regensburger Landgericht seit Monaten nicht in der Lage ist, die von der Staatsanwaltschaft (!) beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens mal anzugehen.
Ihr seht schon: Da geht leider gar nichts. Weil halt nichts geht. Wenn irgendwo was ginge, dann ginge da vielleicht was. Aber so geht da leider gar nichts. Völlig klar. Der Mollath muss in der Psychiatrie bleiben.
Ich frage mich ja, ob das etwas schneller ginge, wenn man einstweilig ein paar der zuständigen Beamten in die Psychiatrie einwiese. Die scheinen ja überhaupt keine Vorstellung zu haben, was für eine enorme Schuld sie da schon auf sich geladen haben und gerade noch schlimmer machen.
Das haben diverse Lobbygruppen jetzt zum Anlass genommen, eine "bessere Presseregulierung" zu fordern. Das kam zustande, wie sowas immer zustande kommt: als blinder Aktionismus. Und dann passierte das Unglaubliche. In der Nacht, nach Mitternacht, haben plötzlich die Tories, Labour und die LibDems eine Einigung erzielt, die u.a. den Zeitungen das Vetorecht für Leute im Regulierungsgremium aberkennt. Die hatten sich da bis zuletzt gegen gesträubt, um zu verhindern, dass es noch schlimmer wird für Presse in England.
Die Briten haben im Moment schon die übelsten Libel und Slander-Gesetze (üble Nachrede und Beleidigung). Die sind so übel, dass sich ein Libel-Tourismus etabliert hat, bei dem dann schon mal Saudi-Prinzen in England eine US-Zeitung verklagen, weil deren Internetausgabe ja auch in England einsehbar ist. Vergleichbar mit unserem Landgericht Hamburg in Internetfragen.
Nun, jedenfalls, die Zeitungen haben das nicht kommen sehen, dass sich die drei Parteien einigen, und dann auch noch so plötzlich und ohne Vorwarnung, und der Guardian schrieb heute morgen, die Presse sei Shell Shocked (alter Ausdruck für Post-traumatische Belastungsstörung). Es ging da in den Verhandlungen um so Fragen wie dass Labour das als Statut haben wollte, das man nur mit einer 2/3-Mehrheit wieder kippen kann, und Tory wollte nur ein normales Gesetz haben. Jetzt haben ein normales Gesetz gemacht, in dem drinsteht, dass man ne 2/3-Mehrheit braucht. Das ist allerdings legal völlig bedeutungslos, wenn man das da reinschreibt, weil ein Parlament zukünftigen Parlamenten keine Vorhaltungen machen darf.
Die Punchline der ganzen Geschichte ist aber das hier: Daily Mail, Telegraph und die Murdoch-Presse wollen nicht mitmachen. Der einzige Grund für diese ganze Chose war ja gerade die Murdoch-Presse.
Außerdem beschrieb das Magazin zwei Fälle, in denen Mitarbeiter von Lindner Presseorgane dazu bringen wollten, Artikel über den Politiker zu ändern oder zu entfernen, weil sie angeblich falsche Behauptungen enthielten. Der Sprecher Lindners habe das dahinter stehende Motiv erläutert: "In Lindners Wikipedia-Eintrag wird auf den Text Bezug genommen, und solange die Quelle nicht verschwunden ist, lassen die Wikipedianer eine Veränderung des Eintrags nicht zu."Oh nein, sie haben die Schwachstelle der Wikipedia erkannt! In der Wikipedia geht es nicht um Fakten oder die Wahrheit, sondern um Behauptungen, für die sich Quellen finden lassen.
Was mich ja immer wundert: dass die nicht einfach ein SEO-Netzwerk aus sich gegenseitig Relevanz verleihenden Pseudoquellen aufbauen und da ihre Version der Realität "belegen" und das als Brechstange gegen die Wikipedanten benutzen. Druckt man dann aus, verteilt es in der Fußgängerzone, nennt es Parteimagazin, schon erfüllt es die Anforderungen. Zumindest mit dem "Ausdrucken"-Aspekt sollten die alten Herren bei der FDP ja hinlänglich vertraut sein.
Update: die taz hat auch was.
Das Gericht sieht die kleine IT-Firma aus Regenstauf zwar als Vielfachabmahner, schließlich habe das Unternehmen über 180 Abmahnungen binnen einer Woche verschickt. Aber das allein rechtfertige nicht die Schlussfolgerung, dass es sich um Missbrauch handele. Schließlich würden Behörden solche Wettbewerbsverstöße nicht verfolgen. Die "Abmahntätigkeit der Wettbewerber ist daher systemimmanent", heißt es in dem Urteil.Nee klar. Nicht auszudenken, was für einen immensen wettbewerblichen Vorteil sich die Abgemahnten beschafft haben, indem sie auf Facebook kein Impressum hatten! Da rollten die Millionen an unethisch erlangten Profiten nur so rein!1!!
Der größte Lacher an der Geschichte ist aber das Detail, dass das Gericht sich die abgemahnten Facebook-Seiten nicht angeguckt hat. Warum?
"Ein im Termin versuchter Augenschein auf der Facebook-Seite konnte mangels Zugriff auf diese Seite von dem amtlichen PC aus nicht durchgeführt werden."Weil Facebook im Amt gesperrt war! (Danke, Lutz)
Mir ist ja nicht klar, wieso Jauch aufs Maul kriegt, weil er aus einer Zeitung zitiert, dass es Gerüchte gibt, aber die Süddeutsche dann darüber berichten darf, dass es Gerüchte gab und Frau Wulff dagegen vorgeht. Wo ist denn da die Grenze? Bin ich jetzt auch in der Schusslinie, weil ich darüber berichte, dass die Süddeutsche berichtet, dass keiner mehr schreiben darf, dass es Gerüchte gab?
Update: Markus Kompa klärt uns auf.
Sein Verteidiger sagte vor dem Dortmunder Landgericht: "Mein Mandant würde es bedauern, wenn Personen an ihrer Gesundheit geschädigt worden sein sollten."Und, äh, selbst wenn die zu hohe PCB-Werte gehabt hätten, das heißt ja noch nicht, dass man davon krank wird, jedenfalls nicht die Gesundheitsschäden, die tatsächlich festgestellt wurden!1!!
Als Kontrast sei mal auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft verwiesen:
Die Staatsanwaltschaft wirft Neupert und drei weiteren Envio-Managern hingegen vor, Gefahrstoff-Messgeräte in den Werkhallen ausgeschaltet zu haben, um den laufenden Betrieb nicht ständig unterbrechen zu müssen. Darüber hinaus wurden die Arbeiter angeblich nur mit nutzlosen Schutzanzügen und Handschuhen ausgestattet, die billiger waren als die eigentlich erforderlichen.Und als historische Perspektive sei auch auf die Rolle der CDU verwiesen. (Danke, Juliana)
Die Details werden wir ja morgen sehen.
Außerdem gibt es in der FAZ das Friedrich-Interview, aus dem sie gestern zitiert hatten. Und dort verwendet der Friedrich die sehr innovative Pippi Langstrumpf-Verteidigung. Er behauptet erst, es gäbe keine Hinweise darauf, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen worden sei (was ja schon höchstrichterlich festgestellt worden ist!) und als ihn dann die FAZ fragt, wieso er denn dann die Überwachungen gestoppt hat, sagt er:
Weil der Code veröffentlicht wurde und jetzt missbrauchsanfällig ist.Beachtet das "jetzt"! widiwidiwie sie mir gefällt! Mit anderen Worten: WIR sind jetzt Schuld, dass sein Trojaner unsicher ist! Denn bevor wir das gesagt haben, hat der Kaiser sehr wohl Kleider getragen!1!!
Die FAZ fragt dann noch, ob sie denn jetzt mit einem anderen Trojaner weitertrojanern, und die Antwort ist:
Ja. Sollen wir die organisierte Kriminalität laufen lassen? Den Drogenhandel? Den Menschenhandel? Den Waffenschmuggel? Und was ist mit dem Terrorismus? Denn nur gegen solche schweren Verbrechen gehen wir auch mit Hilfe von Überwachungssoftware vor.Es sei an dieser Stelle nochmal auf die Online-Apotheke und die Kleiderdiebe hingewiesen, gegen die der Trojaner eingesetzt wurde.
Nun ist die FAZ ja nicht auf den Kopf gefallen und spricht ihn auch auf die höchstrichterliche Entscheidung an, die die Taten der Bayern für rechtswidrig erklärt hat. Was sagt der Friedrich dazu? Achtung, das kann man sich gar nicht ausdenken:
Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung. Entscheidend ist: Wir müssen in der Lage sein, Kommunikation zu überwachen.Das ist ja unfassbar! Wieso ist dieser Mann noch im Amt?! Hallo? Ist da überhaupt jemand am Steuer bei der Opposition? Mann über Bord?
Ein Money Quote habe ich noch:
Wir nutzen die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um auf richterliche Anordnung organisierte Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen.Hallo, ihr da draußen, habt ihr nicht gehört? TERRORISMUS! ORGANISIERTE KRIMINALITÄT! Jetzt hört doch mal mit eurem Rumgezicke auf, ihr sollt jetzt Angst haben und euch hinter dem Kamin verstecken und hier nicht rumdemonstrieren!1!! Das hat doch sonst immer so gut geklappt!!
Oh einen hab ich noch, einen hab ich noch:
Ich weiß nicht, welche Software der CCC vorliegen hat, also kann ich nicht beurteilen, was das Programm, das der CCC analysiert hat, kann oder nicht kann.Wir haben die Binaries öffentlich ins Web getan. Vor einer Woche. Wie kann er behaupten, er wisse nicht, welche Software wir vorliegen haben? Hat den überhaupt mal jemand aus unserer Dimension gebrieft?
"Wir haben hier eine unterschiedliche Einschätzung durch das Amtsgericht Landshut und das Landgericht Landshut."Zu den Screenshots meint er noch:
"Das Landgericht Landshut hat sie für nicht zulässig gehalten, das ist aber nicht das Problem."Zu der IP in den USA:
"Dass grundsätzlich Daten auch über andere Server geleitet werden, ist ja nichts ungewöhnliches."Und am Ende meint er auch noch, durch die spätere Beschlagnahme des überwachten Laptops seien die vorher gemachten Screenshots ja "überflüssig". (Danke, Maik)
"Hier werden zum einen Missverständnisse verbreitet und zum anderen vom Chaos Computer Club (CCC) falsche Behauptungen in die Welt gesetzt", sagte Herrmann der Passauer Neuen Presse.Was für eine Frechheit! Bei so einem Vorwurf würde man ja denken, dass er auch etwas konkretes benennen kann, was wir angeblich falsch gemacht haben sollen, aber da haben seine PR-Berater offensichtlich noch nichts gefunden:
Was der Club konkret falsch gemacht habe, sagte der Minister nicht.Na super.
Aber wartet, wird noch besser! Ein Money Quote jagt das nächste!
[Unions-Bundestagsfraktionsvize Günter Krings] warf im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung dem CCC vor, er habe die Sicherheitsbehörden des Bundes leichtfertig unter Generalverdacht gestellt.Das ist ja großartig! Kann man sich gar nicht ausdenken!
Bisher gebe es keinerlei Belege dafür, dass die analysierte Software tatsächlich illegal eingesetzt worden sei.Ja, stimmt, so gut wie keine. Bis auf dass das Landgericht Landshut das geurteilt hat. Aber hey, solche unwichtigen Randdetails kann man schonmal durcheinanderbringen.
Krings forderte, der Club solle an der Aufklärung mitwirken und sein Wissen einbringen, um das Internet sicherer zu machen. "Das wäre tatsächlich ein Dienst an unserem Gemeinwesen."Sehen wir genau so. Deshalb haben wir ja auch gerade eine tiefe Sicherheitslöcher in infizierte PCs reißende Malware aus dem Verkehr gezogen.
Update: Ooooh, das wird ja immer besser! Das Innenministerium von Bayern hat jetzt auch eine Argumentationslinie dafür, wieso das Landgerichtsurteil nicht zählt:
Das Landgericht Landshut entschied im Januar in einem der fünf Fälle, dass das Aufnehmen von Bildschirmfotos rechtswidrig war. Das Landesinnenministerium hingegen argumentiert, dass die Genehmigung auch Bildschirmfotos umfasst - und verweist darauf, dass es dazu noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
Mit anderen Worten: Urteile von Landgerichten zählen nicht.
Update: Ein Jurist weist mich gerade auf folgendes hin:
Die Meinung vom Innenministerium ist schon deswegen Bullshit, weil bei solchen Beschlüssen das LG die höchste Instanz *ist* - darüber gibt's nix mehr.
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Die konkrete Verfügung geht sogar noch weiter als Hartz IV:
Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts.Nicht nur den Lottogesellschaften ist nicht klar, wie sie das prüfen sollen. Mein Tipp: gar nicht. Gleich zurückklagen! Da kann es nur Gewinner geben.
Dem Brief an den Betreiber des Blogs nach hat Sony offenbar eine einstweilige Verfügung gegen 'Graf_Chokolo' beim Landgericht Hamburg erwirkt.Also DAMIT konnte ja wohl NIEMAND rechnen!1!! (Danke, Kirsten)
Update: Mir war ja Euroweb vorher noch nie begegnet, aber die Berichterstattung von netzpolitik liest sich, als seien die keine Unbekannten. Wenn ich die äußerst defensiven Formulierungen bei Spreeblick sehe, rundet sich der Gesamteindruck schön ab.
In dem Interview merkt man sehr schön die kognitive Dissonanz des Richters, der betont, er habe neulich erst, vor seiner Pensionierung, einen jungen Mann zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil er einen Pflasterstein auf ein Polizeiauto geworfen hat. Und heute kriegt er selber einen Wasserwerfer ab und sieht, dass die Polizei wieder einen vom Pferd lügt von wegen angeblich geworfener Pflastersteine. Den letzten Schritt geht er noch nicht, dass er dann auch mal die anderen Ansagen der Polizei in Frage zu stellen.
Das Landgericht ging laut einer Mitteilung der Hamburger Justizbehörden davon auch, dass sich YouTube die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgten "erhöhte Prüfpflichten" im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen die Google-Tochter nach Auffassung der den Fall behandelnden Kammer nicht nachgekommen ist.Das klingt ja verdächtig nach der bei den Forenhaftungs-Klagen zur Schau gestellten Weltanschauung des LG Hamburg. Na super. Grasen die jetzt alle möglichen "zu Eigen machen" Anwendungsmöglichkeiten der Reihe nach ab, bis im Internet kein Stein mehr steht? Das kann ja nicht mehr lange dauern, bis sie Abgeordnetenwatch zumachen oder den E-Petitions-Server des Bundestags zumachen.
Hoffentlich hat Google mitgekriegt, dass Karlsruhe die ganzen LG-Hamburg-Entscheidungen jeweils wieder gekippt hat, wenn jemand Revision eingereicht hat.
ist ein Reinigungsunternehmer aus Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden.Ooooooh, na DA haben sie es ihm aber gezeigt!1!! (Danke, Philipp)
Oh und die ARD kommt auch nicht um die Beobachtung herum, dass Tauss seine Reputation verloren habe und zur Piratenpartei gegangen ist. So eine tolle Gelegenheit, die Piraten mit Kinderpornos in Verbindung zu bringen, kriegen die nie wieder!1!!
Update: Zum Vergleich die Meldung beim ehemaligen Nachrichtenmagazin. Übelstes Boulevard-Gassengeschreibsel, aber sie haben es nicht nötig, da die Piraten oder den CCC mitbeschmutzen zu wollen.
Update: Ich möchte euer Augenmerk auch noch mal ausdrücklich auf diese Passage beim SWR-Berich lenken:
Tauss hatte vor Gericht argumentiert, er habe mit dem Erwerb der Kinderpornos nachweisen wollen, dass sich die Verbreitungswege solcher Materialien vom Internet auf das Handy verlagert haben. Die Reaktion der Staatsanwältin darauf gestern: "Um nachzuweisen, was er nachweisen wollte, waren seine Fallzahlen aber viel zu gering".
Kurz: er ist schuldig, weil er zu wenig Kinderpornographie hatte. Da muss man auch erst mal drauf kommen.
Update: Markus Kompa hat noch ein paar weitere Quellen angeguckt, u.a. die Süddeutsche (OMFG) und die Welt.
Update: Das ehemalige Nachrichtenmagazin hat ihr Tauss-Bild gegen ein fieseres ersetzt. Da sieht er aus wie ein KZ-Wächter-Triebtäter aus einem Horrorfilm. Na DAS war ja jetzt notwendig!1!! Fair and balanced, wie immer!
Die Kläger erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Anschließend stritten die Parteien aber über die Kosten des Verfahrens. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.Heilige Scheiße, das ist selbst für das LG Hamburg eine unglaubliche Verfehlung. Mit anderen Worten: das LG Hamburg zwingt Deutschland, keine Spamfilter einzusetzen, und täglich ihren Spam komplett zu lesen. Un-glaub-lich. (Danke, Wolfgang)
Das LG Hamburg hat Ende Juli entschieden, dass ein Webhoster ab Kenntnis auch für nicht offensichtliche Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet. Selbst wenn der Hoster gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten seiner Kunden hat, sei er demnach verpflichtet, die Veröffentlichung zu unterbinden – etwa durch spezielle Filter oder Firewalls.Danke, Zensursula! Jetzt wo eh alle Filterinfrastruktur haben müssen, da kommt natürlich sofort das Landgericht Hamburg und nutzt das für ihren Kreuzzug gegen die Bevölkerung.
Der Hammer daran ist, dass es um ein ungeschwärztes Urteil (!) ging, das jemand ins Internet gestellt hat, und bei dem sich der Anwalt der Gegenseite ("Ein bekannter Rechtsanwalt aus München") in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Persönlichkeitsrechte! Wegen eines Urteils!! (Danke, Andreas)
So müssten Strafverfahren eingestellt werden, weil die Beweismittel wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet werden könnten, sagte er. Vor dem Landgericht Magdeburg hat gerade ein Kläger erfolgreich auf die Herausgabe von Datenträgern nach anderthalb Jahren geklagt. Gegen ihn war wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt worden.Den haben sie mal nach Strich und Faden ausgebremst und das dann noch in der Öffentlichkeit ihm in die Schuhe schieben wollen. Und so funktioniert Symbolpolitik. Im Wahlkampf rumtösen, dass man jetzt gegen Kinderpornos kämpft, dann das Internet zensieren wollen und am Ende hat man das gesamte Budget für den Wahlkampf rausgeblasen und hat kein Geld mehr für die eigentlichen Ermittlungen und die Täter werden freigelassen.
Update: Nicht dass mich einer falsch versteht: das ist ein Vorkämpfer der Internetzensur und der hat auch die Operationen "Himmel", "Mikado" und "Marcy" gemacht, die allesamt sehr fragwürdig waren und deren vordringlicher Erfolg sich alleinig in Wahlkampfgetöse für Law and Order Parteien niederschlug. Aaaaaber: WENN man schon den (teilweise illegalen) Aufwand treibt und so viele Verdächtige durchsucht, und dann auf einem Haufen Material sitzt, dann muss man auch genug Personal kriegen, um das auszuwerten. Ich persönlich bin froh, dass der weg ist.
Gleichzeitig soll sie Frauenberger zugestanden haben, sich als Urheber der Jodelphonetik - „Ho-la-re-di ri-di ri-di ri, ho-la-ri ho-la-rei di-jo-la-ri“ - des Stücks bei der Rechteverwertungsgesellschaft Gema zu registrieren.*schenkelklopf* (Danke, Susanne)
In der französischen Zone etwa wurde, wie der Chef der Unionsfraktion, Heinrich von Brentano, 1951 an Kanzler Adenauer schrieb, "die gesamte Post grundsätzlich den französischen Behörden zur Zensur zugeleitet" – auch alle Sendungen aus Bonn, so dass man annehmen konnte, "dass auch die Korrespondenz der Bundesregierung und der Bundestagsabgeordneten der Kontrolle durch die französische Securité unterliegt".Der Artikel ist in der Badischen Zeitung, daher geht es dort um die Franzosen, aber in den anderen Teilen sah das nicht besser aus.
Im Sommer 1951 sollte in Freiburg das Telefonnetz erweitert werden. Die französische Besatzungsmacht forderte "nach Inbetriebnahme der Vermittlungsstelle Berthold" auch den "technischen Überwachungsdienst" im Postamt Eisenbahnstraße zu erweitern. Detailliert hieß es: "Ein 200-doppeladriges Kabel mit Bleimantel wird zwischen dem Hauptverteiler des neuen Wählamts und dem Abhörraum des technischen Überwachungsdienstes gelegt."Und die Statistiken sind beeindruckend:
Die Kontrolle – allein zwischen 1960 und 1967 wurden 42,1 Millionen Postsendungen an die Amerikaner ausgehändigt – erforderte einen großen Apparat. In der britischen Überwachungsstelle in Düsseldorf waren 90 Leute beschäftigt. Auch die deutschen Behörden waren angewiesen, mitzuwirken, ihr Wissen aber geheim zu halten. Nachweislich wurden in 19 Post- und Fernmeldeämtern von Bremen bis München alliierte Zensur- und Überwachungsstellen eingerichtet, deren Mietverträge erst 1968 endeten, als eine Grundgesetzänderung Post- und Telefonüberwachungen nach deutschem Recht legalisierte.Und das wissen wir, weil es Abrechnungen der Bundespost mit dem Hauptquartier der US-Streitkräfte gibt. So illegal können unsere staatlichen Aktivitäten gar nicht sein, dass es nicht doch irgendwo eine Akte dazu gibt.
Überhaupt ist dieser Artikel mal wieder ein klarer Fall von "wieso haben sie uns das im Geschichtsunterricht eigentlich nicht erzählt".
1951 wurde in der Bundesrepublik das politische Strafrecht, das die Siegermächte 1945 abgeschafft hatten, wieder eingeführt und teilweise verschärft. Danach musste jede politische Handlung, die als "staatsgefährdend" galt, verfolgt werden, auch die Einfuhr und Verbreitung "verfassungsverräterischer" Schriften und Materialien.Und was für Post haben sie da so beschlagnahmt? Na? Na ratet mal!
Was aber sollte mit der Masse beschlagnahmter Postsendungen aus der DDR geschehen? Zurück an den Absender, wie es das Postgesetz vorsah? Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, hatte eine bessere Lösung: "In den Wolf hinein!"ACH NEE. Und die Westbevölkerung ging immer davon aus, dass die Stasi da die Briefe gefressen und zensiert hat! Das ist ja mal wieder augenöffnend. Die Alliierten haben damals Adenauer gefragt, ob ihm das Recht sei, wenn sie die Postzensur durchführen, weil das Grundgesetz das ja leider der Bundesregierung untersagte, und Adenauer hat zugestimmt. Money Quote:
Laut Grundgesetz sei es Bonn ja "leider verwehrt, eine Zensur auszuüben. Unter diesen Umständen könne daher eine wirksame Abwehr der sowjetischen Propaganda nur durch die Besatzungsmacht sichergestellt werden".Au Mann. Ein sehr interessanter Punkt dabei ist das Beamtenrecht. Beamte bei Post, Zoll, Bahn und Polizei hatten jetzt die Wahl, entweder das Postgeheimnis zu brechen und sich strafbar zu machen, oder ihre Treuepflicht zu verletzten und sich strafbar zu machen. Keine gute Ausgangslage.
Nun sollte man denken, hey, wenn die da flächendeckend die Post zensieren, dass muss doch jemand merken! Und ja, das haben die Leute gemerkt!
Wissenschaftler erhielten abonnierte Zeitschriften aus Osteuropa nicht mehr und protestierten. Abgeordnete vermissten ihre Briefe, Zeitungen und sonstigen Informationen aus der DDR. "Tatsächlich", so Adolf Arndt (SPD) 1956 an den bayerischen Justizminister, "üben die Postbehörden im Zusammenwirken mit den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten eine verfassungswidrige Zensur aus." Auch im Bundestag wurde Kritik laut. Von 1955 bis 1962 stellten SPD und FDP acht Anfragen zur Zensur, ohne tatsächlich informiert zu werden. In der Justiz regte sich Widerstand. Das Landgericht Frankfurt wies einen Antrag des Oberstaatsanwalts zurück, 101 Briefe mit Artikeln aus dem Neuen Deutschland zu beschlagnahmen, weil sie die Bundesregierung kritisierten.KRASS! Und ich rege mich hier angesichts Zensursula über das neue Feindsenderverbot auf! Stellt sich raus, das ist gar nicht neu! Was für eine Schande, dass sich dieser Staat in der Selbstdarstellung immer noch für einen demokratischen Rechtsstaat hält. (Danke, Steffen)
Tatsächlich sei es den Richtern selbst "in wenigen Minuten" gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden. Dieses dürfte für die typischen Nutzer von Filmdownloadseiten sogar noch schneller möglich sein.Offenbar kauft da draußen immer noch jemand der MAFIAA ihre Waren ab. Wieso sind die eigentlich noch nicht tot? Seit Jahren sterben die vor sich hin! Wird Zeit, dass da mal jemand die Gnadenspritze setzt.
Das ist ja ein Detail, das viele nicht wissen. Unser Staat verhindert, dass sich Nazis "Mein Kampf" nachdrucken, indem sie nach dem Krieg das Urheberrecht davon an den Freistaat Bayern übertragen haben. Die Idee war, dass der Freistaat dann urheberrechtlich gegen Nachdrucke vorgehen kann. Bei Mein Kampf endet das Urheberrecht 2015, aber bei den Zeitungen, um die es in diesem Fall ging, ist halt schon vorher Schluß gewesen.
Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.Tollen Rechtsstaat haben wir hier. Hier ist wörtlich die Meinung des Gerichts:
Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.Ich würde da mehr zu sagen, aber mir fehlen die Worte.
Update: Da hilft nur eines: ein Haftbefehl gegen das Internet!1!!
Update: YES! Es gibt eine Linkkette vom Landgericht Karlsruhe zu Wikileaks!! Und noch eine! (Danke, Lutz)
Mittlerweile liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts vor, in dem es unter anderem heißt, die Strafzumessung sei "in dieser Höhe unbedingt erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte … nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden.Keine positive Sozialprognose? Oh Mann. Für mich als Laie liest sich das wie eine Breitseite in die Fresse. Als habe der Richter sorgfältig die schärfste Beschimpfung zurecht geklaubt, die er als Richter in ein Urteil packen kann, ohne sich oder das Urteil unnötig angreifbar zu machen.
Der Brüller ist, wie das aufgefallen ist:
"Kann es sein, dass Sie von oben bis unten verwanzt sind?", lautete die Frage des Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks am vergangenen Mittwoch. Dieser wollte ein Interview mit dem Haftrichter Wolfgang Thielen führen, welcher zugleich der Pressesprecher des Amtsgerichts ist. Mehrfache Rückkoppelungen ungeklärter Herkunft verhinderten dies jedoch.Kann man sich gar nicht ausdenken, sowas. (Danke, Friedrich)
Versehentlich sei eine vorläufige Version ausgedruckt und zugestellt worden, in der der bearbeitende Staatsanwalt den Angeklagten so bezeichnet habe, erklärte der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz. In den offiziellen Gerichtsakten finde sich dagegen die korrekte Version.Muß der Mann jetzt mit einem Verfahren wegen Beleidigung rechnen? Nein, natürlich nicht, wo kämen wir da hin! Denn:Das Versehen sei bedauerlich und die Bezeichnung "Arschloch" auch im internen Gebrauch inakzeptabel, sagte Nemetz. Der Staatsanwalt, dem der Fehler unterlaufen sei, bedauere den Vorfall und werde sich beim Betroffenen schriftlich entschuldigen.
Eine Beleidigung im juristischen Sinne sei das "Arschloch" in der Anklageschrift indes nicht, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft. Dafür sei der Vorsatz nötig, sie öffentlich zu machen. Da das Schriftstück aber ein Internum gewesen und nur versehentlich versandt worden sei, gebe es diesen Vorsatz nicht.Na dann ist ja gut. Ich bin mir sicher, das würde das Landgericht genau so sehen, wenn ich ihnen versehentlich eine interne Notiz zustellte, in der ich eine rückblickend natürlich völlig inakzeptable Meinung zu ihnen äußern würde.
Update: Die Augsburger Zeitung hat auch was dazu:
Ein "Mitverschulden" trifft auch die moderne Bürotechnik, wie zwischenzeitlich behördeninterne Recherchen ergeben haben. So hatte ein Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft die Anklage mittels eines Spracherkennungsprogramms diktiert, welches das Gesagte sofort in Schrift umsetzt. Dabei hatte der Computer auch jenen inkriminierenden Begriff aufgeschrieben, was der Jurist, als er es bemerkte, flugs löschte.
AHAAAA! Der Computer war schuld! Bwahahahaha, nee klar.
Der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, kritisierte, es gebe bei den Strafermittlungen offenbar die Tendenz, den relativ offen formulierten Terrorismusparagrafen 129a weit auszulegen. Deshalb sei es gut, dass die richterliche Kontrolle funktioniere und einer zu weiten Auflage Grenzen gesetzt würden.Ach, die richterliche Kontrolle funktioniert? Ja WO DENN? Was hat die denn verhindert, die richterliche Kontrolle? Wie immer, wenn unsere Junta uns verarscht, kommt am Ende die Mär von dem bedauerlichen Einzelfall, "aber das System an sich funktioniert schon". Nee, klar. Ich sehe da nichts funktionieren. Die haben da vielen Menschen das Leben zur Hölle gemacht, und jetzt wird noch die Harms als Opfer dargestellt:
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte nach dem BGH-Beschluss, Generalbundesanwältin Monika Harms sei "in einer Rechtsfrage korrigiert worden. Das muss sie tapfer ertragen".Hach Gott, die arme Harms, was die alles an Unbill ertragen muss!1!! Lange nicht mehr hat mich mein Mitgefühl so gebeutelt. Wie wäre es, wenn wir die Harms mal für jedes Jahr der Verfolgung Unschuldiger nach 129a einen Monat in den Knast tun? Wenn sie da lebend rauskommt, können wir mal sehen, wie viel Mitgefühl ich dann aufbringe. Die Frau hat sich ja in Nullkommanichts zum Feindbild hochgearbeitet, da hat selbst die Merkel länger gebraucht.
Denn das Argument, Hunde lügen nicht, war für die Richter bislang allzu verführerisch. Der Theorie zufolge orientiert sich der Hund beim Mantrailing an niedergefallenen Hautschuppen eines Menschen. Bei deren bakterieller Zersetzung bilden sich Gase, die das Tier riechen und verfolgen kann. Bei idealen Wetterbedingungen sollen so Spuren angeblich auch noch nach Tagen oder gar Wochen identifiziert werden können.Nee, klar.
Doch ob ein Hund tatsächlich die Spur eines Verdächtigen aufgenommen hat oder nicht, ist schwer zu sagen - weil das Verhalten des Vierbeiners von seinem Führer interpretiert werden muss. Und der kann, wie alle Zeugen, irren. Das sahen die Richter des Bamberger Landgerichts anders. Für sie waren die Hundeführer "neutrale Zeugen", die "detailliert, kongruent und frei von Widersprüchen" ausgesagt hätten.Keine weiteren Fragen, euer Ehren.
Ich bin ja dafür, Richter nach solchen Fehlurteilen direkt die Gefängnisstraße antreten zu lassen, die sie jeweils verhängt haben. Wer denkt, das war schon die Krönung, sieht sich getäuscht:
Die Ermittler setzten nicht etwa Polizeihunde mit entsprechend ausgebildeten Beamten ein, sondern Amateur-Tiere eines Hundesportvereins, der sich "Mantrailer Bayern" nennt. Als Hundeführer agierten ein Kinderpfleger, ein Informatiker und - immerhin - ein Diensthundeführer der Bundeswehr.Das ist offenbar eine ähnliche Wachstumsbranche wie Esoterikmessen und ähnlicher Humbug. Wenn man mit solchen Blendern zusammen arbeitet, dann muss man normalerweise schon aktiv weggucken, um nicht auf die klaren Hinweise aufmerksam zu werden, dass man es mit Blendern zu tun hat. So auch in diesem Fall:
Klaus H., der Kinderpfleger, dessen Hund Bärschneiders Unterhose als Vergleichsprobe zu riechen bekam, blamierte sich mit einem entschiedenen Ja/Nein. Zunächst gab er an, sein Hund habe "nichts gefunden". Angesichts der Tatsache, dass seine Vereinskameraden Erfolge gemeldet hatten, kam er dann jedoch "zu dem Schluss", sein Hund habe "sehr wohl Witterung aufgenommen, wenn auch nicht so intensiv wie die beiden anderen".Unfaßbar. Auswandern, echt mal.
Update: Offenbar heißt das bloß, daß der Mitarbeiter der Contentmafia als Zeuge auftreten muss. Auch das finde ich ja mehr als angreifbar, ehrlich gesagt. Wie können sich sagen wir mal 100 Mitarbeiter an Details aus den 50000 Fällen erinnern, die die da lostreten. Pro Mitarbeiter 500 Fälle? Yeah, right.
Immerhin eine gute Nachricht gibt es: Das mit der Online-Werbung hat sich bald erledigt.
Die Ärztin hatte sogar Ultraschallbilder vorzuweisen, mit aufgedrucktem Datum aber offenbar subtil falscher Uhrzeit (wen interessiert auch die Uhrzeit auf dem Ausdruck). Und wegen nichts weiter als einer Vermutung haben die da die Wohnung durchwühlt. Eine Schande, wie sich unsere Polizei mit solchen Aktionen das Vertrauen der Bevölkerung verspielt. (Danke, Udo)
Da ist wohl auch der Richter einmal zu häufig genervt worden. OK, damit gilt ab jetzt: Daten der Spammer aufnehmen. Muhahahaha.
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandling festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern der Antragsgegnerin, zu unterlassen, den Kläger unaufgefordert unter seiner Rufnummer [zensiert] telefonisch zu kontaktieren, um mit ihm eine Befragung durchzuführen, beispielsweise über das Thema "Nahverkehrsunternehmen".
- Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
- Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,00 Euro und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils einzutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
So habe ein Fußballverein um einen neuen Satz Trikots für die Jugendabteilung gebeten, eine Frau habe angefragt, ob sie nicht "ein paar hunderttausend Euro" haben könne. Auch die Bittschreiben eines Zoos, mehrerer Museen, freiwilliger Feuerwehren, von Sportklubs, Schulfördervereinen oder botanischer Gärten seien eingegangen. Insgesamt lägen schon über 150 Bewerbungen für die Millionen vor, die die Angeklagten des Mannesmann-Prozesses für die Einstellung des Verfahrens zahlen müssen.
Chef der Neuruppiner Mafia muss wegen Drogenhandels, Glücksspiels und Bestechung zwölf Jahre ins GefängnisDie Rädelsführer der berüchtigten XY-Bande sind gestern vom Landgericht Neuruppin zu überraschend hohen Haftstrafen verurteilt worden. Für zwölf Jahre muss der Hauptangeklagte und einstige CDU-Stadtverordnete Olaf K. wegen eines groß angelegten Handels mit Kokain, illegalem Glücksspiels und Bestechung von staatlichen Bediensteten hinter Gitter. […]
Damit ging der bislang größte Prozess gegen die Organisierte Kriminalität in Ostdeutschland nach fast 17 Monaten zu Ende.